Hallo Fabian
Das kann ich nicht auf mir Sitzen lassen, ich wollte diese Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
Da Du leider mir eine Strafbahre Handlung vorwirfst
Zitat :
Ein Faszinosum stellt es in den Augen vieler dar, dass ihr ernstlich Probleme mit der Unterscheidung "Realität" und "Spielserver im Internet" zu haben scheint. So auch beobachtet bei LotharHake, der verbannt wurde weil er Teile unserer Moderatorenschaft massiv privat bedroht. Da taucht dann die Frage auf ob die Beleidigung "frustrierte Langzeitarbeitslose" eventuell aus deinen persönlichen Lebenserfahrungen abgeleitet worden sein könnte.
Worum geht es ------ folgendes wurde hier im Forum öffentlich gegen einen Mitspieler geschrieben
Zitat:
Ich hoffe das du dein Verhalten verbesserst da mir und vielen anderen zum einen Rechtsradikales und Frauenfeindliches Gedankengut bei dir aufgefallen ist.
Diese Äußerung stellt in meinen Augen den Tatbestand der Beleidigung dar.
Wir haben den Schreiberling aufgefordert dieses unverzüglich aus dem Forum entfernen zu lassen!
Ich habe dem Schreiberling den Straftatbestand Beleidigung vorgeworfen und unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen gedroht
mein Zitat aus der PN
Hallo XXXX
Du unterstellst XXXX rechtsradikales Gedankengut, ich bitte doch darum diese Strafrechtlich relevante Äußerung gegen XXXXX aus dem Forum entfernen zu lassen.
Das Strafgesetzbuch (StGB) normiert im vierten Abschnitt verschiedene Beleidigungstatbestände. Die Beleidigung an sich ist in § 185 StGB geregelt und erfasst alle ehrverletzenden Werturteile und auch herabwürdigenden, missachtenden Tatsachenbehauptungen, wenn sie gegenüber dem Beleidigten erfolgen. Als Strafe ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Wird die Beleidigung mit einer Tätlichkeit begangen, erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Werden ehrverletzende Tatsachenbehauptungen über eine Person gegenüber einem Dritten oder öffentlich geäußert, kann üble Nachrede (§ 186) oder Verleumdung (§ 187) vorliegen.
also bitte entfernen lassen, andernfalls werde ich bei der Staatsanwalt Frankfurt eine entsprechende Anzeige tätigen, und zügele dich bezüglich solcher Äußerungen gegen Mitmenschen in der Öffentlichkeit
Gruß Lothar
als Antwort, die ich bekam Zitiere ich nur einen kleinen Teil, da es sich ja um eine PN handelte
der Schreiberling teilte mir mit, das er in Österreich wohnt und verwies auf
Artikel 5 (GG)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Eine Beleidigung wird nicht durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt !
Ich schrieb daraufhin dem Schreiberling
Lieber XXXXX
wunderbar das Du Österreichischer Bürger bist denn XXXX ist auch Österreicher, somit vereinfacht es die Angelegenheit, da das Österreichische Recht um einiges schärfer ist als das Deutsche.
http://www.internet4jurists.at/strafrecht/beleidigung1a.htm
also bitte lasse die Ehrenbeleidigten Passagen in deinem Beitrag entfernen. XXXX Eltern sind entsetzt über diese Äußerungen über Ihren Sohn, und erwägen eine Klage.
Gruß Lothar
Darauf hin wurde ich mit einem Permabann vom Server geschmissen und in einer Nacht und Nebelaktion mein Haus entfernt und der Vorwurf der Bedrohung erhoben, eben jetzt auch Öffentlich.
Ich schrieb dem Forums Betreiber nach dem Abriss des Hauses folgendes
Hallo Herr XXXXXX
ich halte die dauerhafte Verbannung vom Server doch für etwas Überzogen, ich habe keinen Spieler in irgendeiner Art und Weise gedroht. Ich habe Herrn XXXX (per PN) nur darauf hingewiesen, das er einen anderen Spieler in einer Strafbaren Art und Weise öffentlich beleidigt hat, und die Eltern, wenn diese Öffentliche Beleidigung nicht gelöscht wird, eine entsprechende Beleidigungsklage erwägen.
Ich habe freundlich, Herrn XXXX gebeten diesen Beitrag löschen zu lassen, um eine evtl. für beide Seiten unangenehme und kostspielige, sowie Überflüssige Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Ich bitte doch darum diesen Bann noch einmal zu überdenken, ich bin nicht Nachtragend. In meinem Haus hat sich alles befunden das auch Daveryy dort gelagert hat, und es ist doch nicht in Ordnung einen anderen Spieler darunter leiden zu lassen.
Mit Freundlichem Gruß
Lothar Hake
Es scheint bei einigen einen erheblichen Nachholbedarf zu existieren bezüglich dessen was eine Bedrohung darstellt.
Gesetzeswortlaut. Diese Vorschrift des § 241 StGB lautet: (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Es wird also die mögliche Rechtliche Aufarbeitung einer Beleidigung als Verbrechen angesehen, dem ist nicht so, ich habe bisher in meinem langen Leben noch nie jemanden bedroht, und habe auch nicht die Veranlagung zu solchen Äußerungen. Allerdings weise ich Junge Menschen unter Umständen darauf hin, das einige Äußerungen, die leichtfertig geschehen sind, auch unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.
Rollen-spielerische Erfahrung habe ich seit 1984 (DSA) und dürfte damit einer der Ältesten auf dem Server gewesen sein, denn 1984 hatte ich schon eine 12jährige Bundeswehrzeit hinter mir
Gruß
Lothar Hake