Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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''Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben ('''Revision'''). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein ('''Appell'''). Überdies verwaltet das Kammergericht die [[Magna Charta Libertatum]] und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht ('''Nomothesie'''). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das | ''Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben ('''Revision'''). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein ('''Appell'''). Überdies verwaltet das Kammergericht die [[Magna Charta Libertatum]] und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht ('''Nomothesie'''). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das MedievalCraft-Forum.'' | ||
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[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Nichteintretensentscheid''' <br/> | [[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Nichteintretensentscheid''' <br/> | ||
''Das Kammergericht entscheidet, nicht auf den Appell einzugehen. Appelle werden nur behandelt wenn sie aussagekräftig und in ordentlicher Form abgefasst sind. Die Bearbeitung unvollständiger, unverständlicher und offenkundig inhaltlich fehlerhafter Appelle wird generell abgelehnt.'' <br/> | |||
[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Stützung des beanstandeten Urteils''' <br/> | [[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Stützung des beanstandeten Urteils''' <br/> | ||
[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''(Teil-)Revision des beanstandeten Urteils''' <br/> | [[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''(Teil-)Revision des beanstandeten Urteils''' <br/> |
Version vom 26. September 2018, 00:39 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
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Ordenstribunal
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Zuständigkeiten der Ordenstribunale
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Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden: Nichteintretensentscheid |