Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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''Die folgenden Erläuterungen zur Rechtsprechung befassen sich mit Fällen, die sich innerhalb des gemeinsamen Rollenspieles abspielen und dort be- und verhandelt werden können ('''"Straftaten"'''). Verstösse gegen die allgemeinen Spielregeln ('''"Regelverstösse"''') werden hingegen direkt durch administrative Strafen geahndet und sind nicht Gegenstand der nachfolgend beschriebenen Rechtsordnung. Die Durchführung von rollenspielerischer Rechtsprechung setzt die positive Kooperation von '''allen''' Beteiligten voraus, unter Einhaltung der Vorgaben in diesem Leitfaden, sowie dem [[Leitfaden zum Rollenspiel]]. Personen, die sich dem Prozedere der rollenspielerischen Rechtsprechung nicht unterwerfen wollen oder können, werden im Falle von begangenen Straftaten generell der administrativen Bestrafung unterzogen. Namentlich bei Missachtung oder Umgehung von rollenspielerisch verhängten Strafungen werden diese mit verschärften administrativen Strafen ersetzt. Bei Verstössen gegen Grundgebote (M.C. Art. 3), bei weiteren festzulegenden Straftaten und wenn rollenspielerische Rechtsprechung situativ nicht möglich ist, wird ebenfalls administrative Bestrafung angewandt.'' | |||
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<font size="5px">'''Rechtsinstanzen & Zuständigkeiten'''</font size> | <font size="5px">'''Rechtsinstanzen & Zuständigkeiten'''</font size> | ||
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''Im Königreich bestehen '''drei Rechtsinstanzen''', die je eine Stufe der Rechtsprechung bilden und hierarchisch klar voneinander abgegrenzt sind:'' | ''Im Königreich bestehen '''drei Rechtsinstanzen''', die je eine Stufe der Rechtsprechung bilden und hierarchisch klar voneinander abgegrenzt sind. Jeder dieser drei Rechtsinstanzen wurde je einer der folgenden Abschnitte dieses Leitfadens gewidmet:'' | ||
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[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''[[Leitfaden zur Rechtsprechung#Ordenstribunale|Ordenstribunale]]''' <br/> | [[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''[[Leitfaden zur Rechtsprechung#Ordenstribunale|Ordenstribunale]]''' <br/> |
Version vom 30. Juli 2019, 01:25 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung |
Rechtsinstanzen & Zuständigkeiten
|
Ordenstribunale
|
Ordenstribunal
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Zuständigkeiten der Ordenstribunale
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Sittenverstösse | ||||
"Miran" |
"Marlo" |
"Morolon" |
"Milron" |
Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Festnahme Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:
Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für vogelfrei erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen. |
Gewahrsam |
Durchführung Es können nur Personen an der Durchführung eines Tribunales beteiligt sein, die zum Zeitpunkt des Beginns des Tribunals und während dessen in der Spielwelt aktiv und anwesend sind. Über die Zulassung von verspätet eintreffenden Zeugen entscheidet die/der Vorsitzende des Tribunals. Die/der Vorsitzende des Tribunals ist befugt, über wichtige beteiligte Personen, die ohne annehmbare Begründung ein Tribunal vorzeitig verlassen - insbesondere über Beschuldigte - die Vogelfreiheit zu verhängen.
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Interne Tribunale (Sanktionen) |
Ständische Gerichtsbarkeit
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
Königliches Kammergericht
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden: Nichteintretensentscheid |