Ministerialen-Stand
Der umfängliche Teil der moderatorischen Pflichten und Befugnisse sind dem Ministerialen-Stand zugeordnet. Die Leiter der Orden verfügen weiterhin über das Recht und die Möglichkeiten die personellen Entscheidungen innerhalb des eigenen Ordens zu fällen und alle rollenspielerischen und baulichen Projekte gemeinsam mit dem Orden zu planen und durchzuführen. Die Ordensleiter tragen weiterhin die Verantwortung für den Gedeih ihres Ordens, die übergeordneten moderatorischen Pflichten der Grundstücksverwaltung usw usw trägt aber fortan nur noch der Ministerialen-Stand.
Die Ministerialen sind allen Titeln der Haupthierarchie und der Orden übergeordnet, Anordnungen durch Ministerialen sind jederzeit nachzukommen. Zum Zwecke von Übersicht und Definition der Zuständigkeiten teilen sich die Ministerialen in eine kurze Rangfolge der Moderatorenämter. Die Zuständigkeiten jedes Ministerialenpostens sind genau definiert und den folgenden Übersichten zu entnehmen.