Adelshäuser
Der Hohe Adel & der Landadel zu Erianor bilden die regierenden Instanzen des Königreiches. Jene, welche die allgemeinen Laufbahnen verlassen und in eine der edlen Familien des Landes aufgenommen werden, dienen in all ihrem Handeln dem Wohle des Königreiches und übernehmen hierzu ganz konkrete Aufgaben. Adel verpflichtet! Jede/r Angehörige der Adelsstände gehört zu einem der Edlen Familien von Erianor. Jede Familie verfügt über eine individuelle Wappnung und besitzt in der Gnade des Königs einen eigenen Familienstammsitz, den sich alle Familienangehörigen teilen.
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"Die Flamme im Eis"
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Schloss Durantshöhe | |
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"Festina Lente!"
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"Gülden schimmerts am Horizont." | |
Schloss Torväst | |
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"Wenig prunken, mehr leisten, mehr sein als scheinen"
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Schloss Idanstein | |
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"Ewig Trotzend"
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Stammsitze
Jede Familie bewohnt einen Stammsitz. Aus dem Namen des Stammsitzes bildet sich künftig auch der Familienname. Detaillierte Informationen darüber wie sich die Familiennamen bilden können dem Ratgeber zur Namensfindung entnommen werden. Für die Entfaltung und Nutzung der privaten Familienanwesen werden Regularien erlassen, die auf der Seite Landsitze verzeichnet werden.
Eintritt in ein Adelshaus
Alle Angehörigen des Adelsstandes ab der Stufe Freiherrin/Freiherr müssen einem der bestehenden Adelshäuser von Erianor angehören. Mit Erhebung in den Freiherren-Stand geht darum notwendigerweise die Aufnahme in eine der adeligen Familien einher. Ordensangehörigen und Vertretern des Bürgertums ist es nicht möglich, Mitglied einer Adelsfamilie zu werden.
Um in den Adel aufgenommen zu werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
-- Herausragende Kenntnis der Spielinhalte
-- Ausgezeichnete Integration in die Rollenspielgemeinde
-- Empfehlungsschreiben des Oberhauptes eines bestehenden Adelshauses mit Zusicherung der Aufnahme in Selbiges.
-- Eigenhändige rollenspielerische Bewerbung beim Hochadel
-- Bestätigung durch den Hochadel
Gründung eines Adelshauses
Die Begründung einer eigenen Adelslinie bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Kurfürsten des Königreiches und ist frühestens ab der Stufe Baron/in möglich. Da die Gesamtzahl der Adelsfamilien überschaubar bleiben soll wird die Zahl der Neugründungen begrenzt und Anforderungen werden formuliert. Somit ist es in den allermeisten Fällen der logische Schritt einer bestehenden Familie beizutreten. Detaillierte Informationen über die Vorgaben zur Gründung eines Adelshauses sind derzeit noch nicht bekannt.