Adel




Der Adel bildet im Rollenspiel die regierende Instanz des Königreiches Erianor, auf den unteren Ebenen rein rollenspielerisch, auf höheren Ebenen auch moderativ und administrativ. Gleich dem Adel des realen Mittelalters ist der Adelsstatus an Landbesitz gebunden, in unserem Fall also an die Verwaltung der einzelnen Regionen auf der Minecraft-Karte. Innerhalb des Rollenspiels gebührt adeligen Charakteren eine gewisse Menge an Respekt, den sie einfordern können; gleichzeitig verpflichtet Adel jedoch sowohl rollenspielerisch als auch OOC.
Die Adelsränge
Der Adel des Königreiches Erianor teilt sich in zwei Ebenen:
Zum "Niederen Adel" zählt man die Junker, die Freiherren, die Grafen und die Landgrafen.
Zum "Hohen Adel" zählt man die Erzgrafen, die Markgrafen, die Herzöge und die Erzherzöge.
Über diesen steht schließlich noch der König
Die Zugehörigkeit der einzelnen Adelsränge zu Niederem oder Hohem Adel wird durch den Grad ihrer Abhängigkeit bestimmt: zum Niederen Adel gehört, wer noch einem anderen Adeligen unterstellt ist; zum Hohen Adel zählt, wer dem König direkt Gehorsam schuldig, also "reichsunmittelbar" ist.
Für jene Spieler, die im Rollenspiel adelig sein wollen, jedoch kein Interesse an moderativen Kompetenzen haben, stehen der Rang des Junkers und des Freiherren offen. Alle Ränge ab dem Grafen sind zwangsweise mit moderativen Kompetenzen verbunden, und unterliegen somit strengeren Auflagen.
Zu Beachten gilt, dass der Adelsstatus im Rollenspiel nicht überall Geltung hat: außerhalb seines jeweiligen Gebietes ist ein Adeliger zwar weiterhin Respektsperson, aber nicht mehr Weisungsbefugt.
Innerhalb des Rollenspiels sind die Oberhäupter der vier Orden in Rang und Ansehen faktisch den Grafen gleichgestellt, da sie den Grafen gleich Verwalter eines größeren Landstriches - des jeweiligen Ordenslandes - sind.
Eintritt in den Adel
Der Beitritt in den Adel erfolgt in Absprache mit der Spielleitung über zwei Wege:
1. Durch die Annahme eines Amtes, dass mit der Verwaltung von Ländereien und somit OOC Rechten einhergeht, also Graf, Landgraf, Herzog etc.;
2. Durch Eintritt in die Familie eines Amtsträgers, entweder durch Adoption eines existierenden Charakters, durch Heirat oder durch Schaffung eines neuen, gebürtigen Charakters.
Im Falle einer standesübergreifenden Heirat wird der nicht-Adelige in den Adel aufgenommen und erhält dem Rang seines Partners entsprechend einen der beiden verfügbaren Ränge. Die Orden bilden an dieser Stelle einen Sonderfall: da die Aufnahme in die Dienerschaft eines Gottes ein "Zurücklassen" des weltlichen Lebens beinhaltet, verlieren Adelige, sofern sie in einen Orden eintreten, jegliche Titel, ständische Vorrechte etc. Gleichfalls erhält ein Ordensangehöriger, sofern er einen Adeligen heiratet, keinen Adelstitel und keine Vorrechte.
Für eine Aufnahme in den Adel gelten die folgenden Voraussetzungen:
-- Vorhandene Kenntnis der Spielinhalte
-- Ausgezeichnete Integration in die Rollenspielgemeinde
-- Eigenhändige OOC Bewerbung bei der Spielleitung
-- Wenn möglich, passende rollenspielerische Hinleitung zum Adelseintritt
Die Adelsfamilien
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"Festina Lente!"
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"Gülden schimmerts am Horizont." | |
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Übersicht
Ein Adelsgeschlecht wird gewissermaßen automatisch gegründet, sobald jemand als Graf, Landgraf oder Herzog zum Lehensträger im Königreich wird. Alle Mitglied der Familie, also Ehegatten und Kinder, gleich ob gebürtig oder adoptiert, werden über ihre Verbindung zum Lehensträger selbst adelig. Verliert der Lehensträger sein Lehen, so geht auch seine Dynastie unter; ebenso ist es möglich, dass Familienmitglieder selbst zu Lehensträgern werden, und damit eine Nebenlinie begründen. Wie weit in diesem Falle die Familie auseinanderdriftet liegt in den Händen der betroffenen Adeligen.
So wie die Grafen und Landgrafen den Herzögen dienen, von denen sie eingesetzt wurden, so dienen auch ihre Geschlechter als Vasallen den Herzogsgeschlechtern.
Stammsitz
In den meisten Fällen, in denen ein Lehensträger im Besitz nur einer Burg ist, wird diese neben ihrer Funktion als Verwaltungszentrum des Lehens auch zum Stammsitz der Familie. Der Namen des Stammsitzes bildet die Grundlage des Familiennamens; detaillierte Informationen dazu können dem Ratgeber zur Namensfindung entnommen werden.

