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Bürgerin | Bürger
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Stadtgrundstücke kaufen
Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich bei ausreichendem Vermögen kleine und große Stadtgrundstücke zu kaufen.
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Als Bürgerinnen & Bürger gelten all jene freien Personen, die Grund und Boden in einer der Städte des Königsreichs besitzen. Während der Status des Bürgers universell ist, steht die Ausübung der damit verbundenen bürgerliche Vorrechte, also des passiven und aktiven Wahlrechts im Stadtrat, nur in jenen Städten zu, in denen eine Bürgerin oder ein Bürger auch tatsächlich ansässig ist.
Unter Erreichung der Voraussetzungen können sich Bürgerinnen & Bürger auf eine Erhebung in den Stand der Patrizier bewerben.
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Brauen & Gären
Bürgerinnen & Bürger haben das Recht Braukessel & Lagerfässer zu benutzen.
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Große Haustiere besitzen
Bürgerinnen & Bürger haben das Recht, zwei große Haustiere gemäß der Definition der Magna Charta zu besitzen.
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Beruf erlernen
Bürgerinnen & Bürger haben das Recht, gegen Entrichtung des Lehrgeldes bei einem Meister ein eigenes Handwerk zu erlernen.
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Marktstände mieten
Bürgerinnen & Bürger haben das Recht, ein öffentliches Gewerbe in ihrer Stadt zu mieten und zu betreiben.
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Städtische Ämter wahrnehmen
Bürgerinnen & Bürger haben das Recht, sich in ihrer Stadt auf eines der städtischen Ämter zu bewerben und dieses auszuüben.
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