Leitfaden zur Rechtsprechung

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Leitfaden zur Rechtsprechung
Oder: "Wer hat hier das Sagen?"




Der grosse Leitfaden zur erianorischen Rechtsprechung, welcher unzählige wichtige und nützliche Informationen über die Angelegenheiten des Rechtes, der Gerichte und der Tribunale bereithält, mit verbindlichen Angaben zu Arrestierungen und Prozessen, verfasst, hie und da korrigiert und fortwährend erweitert durch die Angehörigen des Königlichen Kammergerichtes von Erianor.



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Zweite, hin und wieder verbesserte Fassung vom 25.10.168 RD







Allgemeines

Ordenstribunale

Ständische Gerichte

Königl. Kammergericht


Elyria schrein(sehrklein).pngSonnenaufgang über dem kloster(sehrklein).pngEikstedt Nachmittag(sehrklein).pngTjost6(sehrklein).pngStadttor Tag(sehrklein).png


Grundlegendes


Die folgenden Erläuterungen zur Rechtsprechung befassen sich mit Fällen, die sich innerhalb des gemeinsamen Rollenspieles abspielen und dort be- und verhandelt werden können ("Straftaten"). Verstösse gegen die allgemeinen Spielregeln ("Regelverstösse") werden hingegen direkt durch administrative Strafen geahndet und sind nicht Gegenstand der nachfolgend beschriebenen Rechtsordnung. Die Durchführung von rollenspielerischer Rechtsprechung setzt die positive Kooperation von allen Beteiligten voraus, unter Einhaltung der Vorgaben in diesem Leitfaden, sowie dem Leitfaden zum Rollenspiel. Personen, die sich dem Prozedere der rollenspielerischen Rechtsprechung nicht unterwerfen wollen oder können, werden im Falle von begangenen Straftaten generell der administrativen Bestrafung unterzogen. Namentlich bei Missachtung oder Umgehung von rollenspielerisch verhängten Strafungen werden diese mit verschärften administrativen Strafen ersetzt. Wenn rollenspielerische Rechtsprechung situativ nicht möglich ist, wird ebenfalls administrative Bestrafung angewandt.


Rechtsinstanzen & Zuständigkeiten



Im Königreich bestehen drei Rechtsinstanzen, die je eine Stufe der Rechtsprechung bilden und hierarchisch klar voneinander abgegrenzt sind. Jeder dieser drei Rechtsinstanzen wurde je einer der folgenden Abschnitte dieses Leitfadens gewidmet:

Ordenstribunal(mini).png Ordenstribunale
Die erste Instanz der Ordenstribunale befasst sich mit spezifischen rollenspielerischen Sittenverstössen und verhängt Strafen gemäss den Ordensregularien.

Ständisches Gericht(mini).png Ständische Gerichtsbarkeit
Die Gerichte der Adelshöfe urteilen in allen allgemeinen Angelegenheiten und gemäss der Gesetze der Magna Charta, überdies dienen sie als Appellations- und Revisionsgerichte für Ordenstribunale.

Kammergericht(mini).png Königliches Kammergericht
Die höchste Instanz des königlichen Kammergerichtes befasst sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Weiterentwicklung der Gesetzgebung und betätigt sich als Appellations- und Revisionsgericht für die ständischen Gerichte.



Ordenstribunale

Ordenstribunal.png

Ordenstribunal

Die vier Orden des Königreiches sind befugt und angehalten, je ein eigenes Tribunal zu berufen um über Sittenverstösse und unrechtes Gebahren zu befinden. Diese Tribunale kümmern sich im Rahmen ihrer Kompetenzen um die Verfolgung verschiedener Verstösse gegen die Sitten, wann immer sie auf diese aufmerksam werden (Inkulpation), resp. dann, wenn Klagen über solche Verstösse seitens anderer Bewohner des Königreiches an die Tribunale gemeldet werden (Denunziation). Überdies belangen die Tribunale Ordensangehörige, die gegen die schriftlichen Grundsätze ihres Ordens verstossen und urteilen über diese (Sanktion). Der Umfang der Kompetenzen der Ordenstribunale wird durch das Kammergericht vorgegeben und durch die ständische Gerichtsbarkeit überwacht. Die Angehörigen der drei höchsten Stufen des Ordens sind zur jederzeitigen Einberufung eines Tribunals ermächtigt. Tribunalische Vorgänge finden immer innerhalb der Spielwelt, und nicht über das Forum statt.

Zuständigkeiten der Ordenstribunale

Ordenstribunal(mini).png Verfolgung von Sittenverstössen (Inkulpationen)
Die Angehörigen der Ordenstribunale handeln selbsttätig und belangen jene Personen, denen sie Sittenverstösse vorzuwerfen haben.

Ordenstribunal(mini).png Behandlung von Meldungen über Sittenverstösse (Denunziationen)
Meldungen von ehrbaren Personen über Sittenverstösse werden geprüft und die beschuldigte/n Person/en nötigenfalls einem Tribunale zugeführt.

Ordenstribunal(mini).png Verurteilung von strafwürdigen Ordensangehörigen (Sanktionen)
Ordensangehörige, die einem oder mehrerer Verstösse gegen den Kodex oder die internen Richtlinien des Ordens beschuldigt werden, können einem internen Ordenstribunal zugeführt werden.


Sittenverstösse
Die erianorische Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht eine offene Gesellschaft und ein positives Vorbild für die Toleranz von verschiedensten Ideen und Weltanschauungen. In diesem quirligen Umfeld blühen unterschiedlichste Charaktere und erschaffen interessante Geschichten. Dennoch sind im Laufe der Jahrhunderte einige zunehmend deutlich definierte Unsitten entstanden, die von den weitesten Teilen der Gesellschaft abgelehnt werden und die aktiv durch die Ordenstribunale verfolgt & geahndet werden. Vier verschiedene Unsitten, die jeweils durch spezialisierte Tribunale eines der vier Orden behandelt werden:

Gotteslästerung

falsches Zeugnis

Rebellion

Niedertracht


Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation)


Festnahme
Angehörige der Orden ab der vierten Hierarchiestufe (Abt/Mentalist/Corporal/Dunkelblut) sind von Gesetzes wegen befugt, Personen, die einem Sittenverstosse verdächtigt sind, anzusprechen und nötigenfalls vorübergehend in Gewahrsam zu verbringen. Dies mit dem alleinigen Ziel, sie einem raschen, situationsgerechten Urteilsspruch zuzuführen durch Abhaltung eines Tribunals. Kooperierende Beschuldigte, die bereit sind sich dem Ordenstribunal zu stellen werden in eine offizielle Verwahrungsstätte (Gefängnis) verbracht, wo sie allerhöchstens 30 Minuten festgehalten werden dürfen. Innert dieser Zeit muss die Tagung des Tribunals in Gegenwart des Beschuldigten begonnen haben. Wenn es nicht möglich ist, in dieser Zeit ein Tribunal zusammenzustellen, muss der Beschuldigte auf sein Ehrenwort, zu späterem Zeitpunkt freien Willens vor dem Tribunal aufzutreten, auf freien Fusse gesetzt resp. auf freiem Fusse belassen werden. Unabhängig davon, ob glaubhafte Hinweise von Zeugen vorliegen (Denunziation), oder ob auf eigenes Betreiben ein Verdacht verfolgt wird (Inkulpation), bei der Festnahme und dem vorhergehenden Gespräch wird nach den selben Richtlinien verfahren.
Wenn ein berechtigtes Ordensmitglied jemanden anspricht um sie oder ihn zu arrestieren, entstehen stets die folgenden Möglichkeiten:

Ordenstribunal(mini).png A Die angesprochene Person fügt sich der Festnahme

Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:

  • Die Verbringung in den Gewahrsam erfolgt auf kürzestem Wege
  • Der Gewahrsam muss an einem offiziell hierfür zugelassenen Ort erfolgen
  • Der Gewahrsam darf auf keinen Fall länger als 30 Minuten dauern
  • Ein rechtmässiger Urteilsspruch muss so schnell wie möglich erwirkt werden


Ordenstribunal(mini).png B Die angehaltene Person leistet Widerstand

Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für vogelfrei erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen.


Gewahrsam
Es können naturgemäss nur Personen in Gewahrsam genommen werden, die sich ihrer Festnahme freiwillig fügen. Da Widerstand gegen eine ordentliche Festnahme automatisch die Vogelfreiheit nach sich zieht, ist es sehr wohl im Interesse aller ehrbaren Mitspieler/innen, mit den Ordnungskräften der königlichen Orden zu kooperieren. Kooperation in einem solchen Falle ist auch ein Zeichen von Respekt und muss darum auch mit Respekt von Seiten der Ordnungskräfte vergolten werden. Ein Gewahrsam wird nur dann angeordnet wenn wohl begründete, vernünftige Gründe dafür vorliegen und ein Gewahrsam wird immer so kurz wie irgendwie möglich gestaltet. Sobald eine Person eingesperrt wurde muss ihr ohne unnötigen Verzug der Prozess gemacht werden.

Auf keinen Fall darf eine Person länger als 30 Minuten im Gewahrsam verbleiben, ohne dass ihr der Prozess gemacht wird. Wenn kein Prozess innert dieser Zeit beginnen kann, so muss die verwahrte Person auf Ehrenwort, an ihrem Prozesse zu passender Zeit teilzunehmen, entlassen werden. Ein Gewahrsam darf immer nur in offiziell hierfür zugelassenen Verwahrungsstätten stattfinden, jegliche anderen Unterbringungen sind nicht statthaft.


Durchführung

Ordenstribunal(mini).png Zusammensetzung des Tribunals
Jedes Tribunal setzt sich aus zwei bis drei Ordensangehörigen zusammen, die sich die Verantwortung des Urteilsspruches teilen. Ein/e Angehörige/r einer hierzu berechtigten Stufe (ab Abt/Mentalist/Corporal/Dunkelblut) führt den Vorsitz des Tribunals. Idealerweise wäre dies die selbe Person, durch welche die vorangegangene Verhaftung der/des Verdächtigen veranlasst wurde. Mindestens eine, aber höchstens zwei weitere hierzu berechtigte Person/en des selben Ordens (ab der zweiten Ordensstufe) muss/müssen als Beisitzer/in des Tribunals tätig sein. Zur weiteren Stützung des Urteils können sowohl durch die Angehörigen des Tribunals, als auch durch die beschuldigte Person eine variable Anzahl Zeugen hinzugezogen werden. Das Tribunal ist befugt, die maximale Anzahl aufzurufender Zeugen zu beschränken. Falls die Durchführung des Tribunals die Folge einer Denunziation ist, so sollte die denunzierende Person (Denunziant) als Zeuge vor dem Tribunal auftreten. Die beschuldigte Person hat das Recht, sich vor dem Tribunal von einer von ihr dazu ermächtigten Person vertreten zu lassen, welche das Wort für die/den Beschuldigte/n führt ("Advokat").

Tribunal übersicht.png

Es können nur Personen an der Durchführung eines Tribunales beteiligt sein, die zum Zeitpunkt des Beginns des Tribunals und während dessen in der Spielwelt aktiv und anwesend sind. Über die Zulassung von verspätet eintreffenden Zeugen entscheidet die/der Vorsitzende des Tribunals. Die/der Vorsitzende des Tribunals ist befugt, über wichtige beteiligte Personen, die ohne annehmbare Begründung ein Tribunal vorzeitig verlassen - insbesondere über Beschuldigte - die Vogelfreiheit zu verhängen.

Ordenstribunal(mini).png Durchführung des Prozesses


Die/der Vorsitzende des Tribunals führt das Wort und eröffnet die Verhandlung, indem sie/er der anwesenden beschuldigten Person erklärt, welche Vorwürfe erhoben wurden. Falls vorhanden, wird die/der Vorsitzende des Tribunals sogleich weitere Zeugen aufrufen, welche mit ihrer Aussage Klarheit über die Art der erhobenen Vorwürfe schaffen sollen und ihre Einschätzung der Schwere des Vergehens Kund tun sollen. Falls der Anlass für das Tribunal eine Denunziation ist, so wird die/der Vorsitzende des Tribunals das Wort der/dem Denunziantin/en erteilen, damit diese Person stattdessen die erhobenen Vorwürfe dem Tribunal darlegt.


Wenn der Vorsitz und die von ihm aufgerufenen Zeugen gesprochen haben, muss das Wort der beschuldigten Person resp. deren Advokat erteilt werden, damit diese zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen vermag und gegebenenfalls jene Personen zu benennen, die zur Verteidigung der/des Beschuldigten sprechen sollen. Den so benannten Personen wird durch die/den Vorsitzende/n des Tribunals nacheinander das Wort erteilt. Es können nur anwesende, dem Tribunal beiwohnende Personen als Zeugen benannt werden.


Nachdem alle Zeugen angehört wurden, ist es den Angehörigen des Tribunals (Vorsitzende/r & Beisitzer/innen) freigestellt, beliebig viele Fragen zur Erhellung der Sachlage und zur Feststellung der Glaubwürdigkeit der beteiligten Personen an die Zeugen und die/den Beschuldigte/n zu stellen. Sobald dieser Vorgang zur Zufriedenheit der/des Vorsitzenden abgeschlossen ist, tut sie/er dies mit den Worten "Das Tribunal hat genug gehört" kund.


Sobald diese Worte kund getan wurden, ist es das Recht der/des Beschuldigten seinerseits Fragen an die benannten Zeugen zu richten und eine abschliessende Stellungnahme zum verhandelten Sachverhalt abzugeben. Anschliessend ziehen sich die Angehörigen des Tribunals (Vorsitzende/r & Beisitzer/innen) zu einer kurzen Beratung über das zu fällende Urteil zurück.


Ordenstribunal(mini).png Das Urteil



Interne Tribunale (Sanktionen)



Ständische Gerichtsbarkeit

Ständisches Gericht.png

Ständische Gerichtsbarkeit

Alle zentralen Erfordernisse der öffentlichen Rechtsprechung werden von der ständischen Gerichtsbarkeit gewährleistet. Alle Adeligen ab Stufe Freiherrin/Freiherr sind mit der ständischen Rechtsprechung belehnt, d.h. sind befugt, die ständische Rechtsprechung durchzuführen. Die ständischen Gerichte behandeln alle gerichtlichen Verhandlungen, die über den Kompetenzrahmen der Ordenstribunale hinausgehen und können sowohl in einfachen Vergehen (Niedere Gerichtsbarkeit), als auch in schwerwiegenden Vorfällen (Blutgericht) zu rechtmässigen Urteilen gelangen. Bewohner*innen des Königreiches, welche für einfachere Vergehen Verweise erhalten haben sind angehalten, sich zwecks Bereinigung jener Verweise den Angehörigen der ständischen Gerichtsbarkeit zu stellen. Die ständischen Gerichte dürfen auch jederzeit angerufen werden von ehrbaren Personen, die sich Opfer eines Verbrechens wähnen (Klage), oder die sich in ungerechtfertigter Weise von Ordenstribunalen verurteilt wähnen (Appell). Überdies ist es die Aufgabe der ständischen Gerichtsbarkeit, die Tätigkeiten der Ordenstribunale zu überwachen und gegebenenfalls Urteile aufzuheben oder zu verändern (Revision). Die ständischen Gerichte unterstehen dem Königl. Kammergericht und werden von den vom Hochadel ernannten Richtern präsidiert und beaufsichtigt. Teil der ständischen Gerichtsbarkeit und somit befugt einen Gerichtsprozess durchzuführen sind alle Grafen, Landgrafen, Herzoge & Erzherzoge.

Zuständigkeiten der Standesgerichte

Ständisches Gericht(mini).png Bearbeitung von einfachen Vergehen (Verweise)
Ständisches Gericht(mini).png Behandlung von Zivilklagen (Klagen)
Ständisches Gericht(mini).png Appellationsgericht für die Ordenstribunale (Appelle)
Ständisches Gericht(mini).png Revisionsgericht für die Ordenstribunale (Revisionen)


Bearbeitung von einfachen Vergehen (Verweise)


Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle)



Königliches Kammergericht

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Königliches Kammergericht

Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben (Revision). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein (Appell). Überdies verwaltet das Kammergericht die Magna Charta Libertatum und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht (Nomothesie). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das MedievalCraft-Forum.

Zuständigkeiten des Kammergerichtes

Kammergericht(mini).png Revisionsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit (Revisionen)
Das Königliche Kammergericht kann jederzeit aus eigener Initiative die Überprüfung und gegebenenfalls die Revision von Urteilen der beiden untergeordneten Instanzen anordnen resp. durchführen, wenn Verfahrensfehler oder ungerechtfertigte Strafmassfindungen festgestellt werden.

Kammergericht(mini).png Appellationsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit (Appelle)
Alle beteiligten Parteien einer ständischen Gerichtsverhandlung können begründete Appelle an das Kammergericht richten, wenn sie meinen Verfahrensfehler, ungerechtfertigte Urteile oder andere Ungereimtheiten festgestellt zu haben. Mehr dazu unter "Anrufung des Kammergerichtes".

Kammergericht(mini).png Gesetzgebung (Nomothesie)
Alle Anpassungen, Änderungen & Erweiterungen an der Magna Charta Libertatum werden durch die Angehörigen des königlichen Kammergerichtes veranlasst.


Anrufung des Kammergerichtes (Appelle)

Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge.

Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden:

Kammergericht(mini).png Nichteintretensentscheid
Das Kammergericht entscheidet, nicht auf den Appell einzugehen. Appelle werden nur behandelt wenn sie aussagekräftig und in ordentlicher Form abgefasst sind. Die Bearbeitung unvollständiger, unverständlicher und offenkundig inhaltlich fehlerhafter Appelle wird generell abgelehnt.

Kammergericht(mini).png Stützung des beanstandeten Urteils
Das Kammergericht kommt zum Schluss, dass sowohl Verfahren als auch Urteil rechtmässig ausgesprochen wurden. Der beanstandete Urteilsspruch bleibt somit bestehen. Für die Deckung der Verfahrenskosten wird die ordentliche Gerichtsgebühr von 486 Dn. Coins 16x16.png (6 Goldblöcke) fällig, welche durch den/die Auslöser/in des Appellationsverfahrens entrichtet werden muss.

Kammergericht(mini).png (Teil-)Revision des beanstandeten Urteils
Das Kammergericht erkennt im beanstandeten Urteil ein verfehltes Strafmass, Verfahrensfehler (oder beides) und revidiert darum das beanstandete Urteil gemäss den Grundsätzen der Magna Charta ganz oder teilweise. Eine durch das Kammergericht zu veröffentlichende Revisionserklärung schildert die Umstände, unter denen das angefochtene Urteil/Strafmass rückgängig gemacht werden soll.