Herzogin/Herzog: Unterschied zwischen den Versionen
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''Herzoginnen & Herzoge sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten. <small>'''(jj1)'''</small>''</div> | |||
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Version vom 20. Mai 2022, 02:26 Uhr
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Herzoginnen & Herzoge besitzen und verwalten eines der fünf Herzogtümer des Königreichs, mit dazugehöriger Reichsstadt. (ll1)
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Herzoginnen & Herzoge verwalten optional noch eine Grafschaft, oft jene innerhalb ihres Herzogtums, in der sich ihr Familiensitz befindet. (gg1)
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Herzoginnen & Herzoge kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (ff1)
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Kellerrechte vergeben | ||
Herzoginnen & Herzoge sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten. (jj1)
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Herzoginnen & Herzoge vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (jj2)
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Kontrollieren der Abbaugebiete | ||
Mitspieler/innen beraten |
Das Königreich Erianor ist in seinem Kern eine Vereinigung der sechs unabhängigen Stämme des Landes unter einem gemeinsamen König. Auch wenn dieser König oberste Gewalt im Königreich ist, basiert seine Herrschaft auf dem Konsensus der fünf Herzöge des Reiches, welche als Landesherren jeweils eines Fünftels des Landes die Kurwürde tragen, und aus ihrer Mitte einen zur Oberherrschaft erheben. Indirekte Anrede: "Seine Durchlaucht" (M) bzw. "Ihre Durchlaucht"(W). |