Magna Charta Libertatum
Version vom 16. Januar 2016, 00:25 Uhr von Ranulf (Diskussion | Beiträge)
Abschnitt 1: Einleitung
§ 1 Die Charta findet Anwendung auf alle Rechtsfragen, für die sie nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
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§ 1 Die Charta findet Anwendung auf alle Rechtsfragen, für die sie nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
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