Artikel 1: Anwendung der Charta
§1
|
Die Charta findet Anwendung auf alle Rechtsfragen, für die sie nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
|
§2
|
Kann der Charta keine Vorschrift entnommen werden, so finden die gesetzlichen Bestimmungen jener Rechtskörperschaft Anwendung, in deren Zuständikgeit der betreffende Fall fällt.
|
|