Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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===Grundlegendes=== | |||
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''Die folgenden Erläuterungen zur Rechtsprechung befassen sich mit Fällen, die sich innerhalb des gemeinsamen Rollenspieles abspielen und dort be- und verhandelt werden können ('''"Straftaten"'''). Verstösse gegen die allgemeinen [[Spielregeln]] ('''"Regelverstösse"''') werden hingegen direkt durch administrative Strafen geahndet und sind nicht Gegenstand der nachfolgend beschriebenen Rechtsordnung. Die Durchführung von rollenspielerischer Rechtsprechung setzt die positive Kooperation von '''allen''' Beteiligten voraus, unter Einhaltung der Vorgaben in diesem Leitfaden, sowie dem [[Leitfaden zum Rollenspiel]]. Personen, die sich dem Prozedere der rollenspielerischen Rechtsprechung nicht unterwerfen wollen oder können, werden im Falle von begangenen Straftaten generell der administrativen Bestrafung unterzogen. Namentlich bei Missachtung oder Umgehung von rollenspielerisch verhängten Strafungen werden diese mit verschärften administrativen Strafen ersetzt. Wenn rollenspielerische Rechtsprechung situativ nicht möglich ist, wird ebenfalls administrative Bestrafung angewandt.'' | ''Die folgenden Erläuterungen zur Rechtsprechung befassen sich mit Fällen, die sich innerhalb des gemeinsamen Rollenspieles abspielen und dort be- und verhandelt werden können ('''"Straftaten"'''). Verstösse gegen die allgemeinen [[Spielregeln]] ('''"Regelverstösse"''') werden hingegen direkt durch administrative Strafen geahndet und sind nicht Gegenstand der nachfolgend beschriebenen Rechtsordnung. Die Durchführung von rollenspielerischer Rechtsprechung setzt die positive Kooperation von '''allen''' Beteiligten voraus, unter Einhaltung der Vorgaben in diesem Leitfaden, sowie dem [[Leitfaden zum Rollenspiel]]. Personen, die sich dem Prozedere der rollenspielerischen Rechtsprechung nicht unterwerfen wollen oder können, werden im Falle von begangenen Straftaten generell der administrativen Bestrafung unterzogen. Namentlich bei Missachtung oder Umgehung von rollenspielerisch verhängten Strafungen werden diese mit verschärften administrativen Strafen ersetzt. Wenn rollenspielerische Rechtsprechung situativ nicht möglich ist, wird ebenfalls administrative Bestrafung angewandt.'' | ||
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===Rechtsinstanzen & Zuständigkeiten=== | |||
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''Im Königreich bestehen '''drei Rechtsinstanzen''', die je eine Stufe der Rechtsprechung bilden und hierarchisch klar voneinander abgegrenzt sind. Jeder dieser drei Rechtsinstanzen wurde je einer der folgenden Abschnitte dieses Leitfadens gewidmet:'' | ''Im Königreich bestehen '''drei Rechtsinstanzen''', die je eine Stufe der Rechtsprechung bilden und hierarchisch klar voneinander abgegrenzt sind. Jeder dieser drei Rechtsinstanzen wurde je einer der folgenden Abschnitte dieses Leitfadens gewidmet:'' | ||
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''Alle zentralen Erfordernisse der öffentlichen Rechtsprechung werden von der ständischen Gerichtsbarkeit gewährleistet. Die ständischen Gerichte behandeln alle gerichtlichen Verhandlungen, die über den Kompetenzrahmen der Ordenstribunale hinausgehen und können sowohl in einfachen Vergehen (Niedere Gerichtsbarkeit), als auch in schwerwiegenden Vorfällen (Blutgericht) zu rechtmässigen Urteilen gelangen. Die ständischen Gerichte dürfen jederzeit angerufen werden von ehrbaren Personen, die sich Opfer eines Verbrechens wähnen ('''Klage'''), oder die sich in ungerechtfertigter Weise von Ordenstribunalen verurteilt wähnen ('''Appell'''). Überdies ist es die Aufgabe der ständischen Gerichtsbarkeit, die Tätigkeiten der Ordenstribunale zu überwachen und gegebenenfalls Urteile aufzuheben oder zu verändern ('''Revision'''). Die ständischen Gerichte unterstehen dem Königl. Kammergericht und werden von den vom Hochadel ernannten Richtern präsidiert und beaufsichtigt. Teil der ständischen Gerichtsbarkeit und somit befugt einen Gerichtsprozess durchzuführen sind alle Grafen, Landgrafen, Herzoge & | ''Alle zentralen Erfordernisse der öffentlichen Rechtsprechung werden von der ständischen Gerichtsbarkeit gewährleistet. Alle Adeligen ab Stufe [[Freiherrin/Freiherr]] sind mit der ständischen Rechtsprechung belehnt, d.h. sind befugt, die ständische Rechtsprechung durchzuführen. Die ständischen Gerichte behandeln alle gerichtlichen Verhandlungen, die über den Kompetenzrahmen der Ordenstribunale hinausgehen und können sowohl in einfachen Vergehen (Niedere Gerichtsbarkeit), als auch in schwerwiegenden Vorfällen (Blutgericht) zu rechtmässigen Urteilen gelangen. Bewohner*innen des Königreiches, welche für einfachere Vergehen '''Verweise''' erhalten haben sind angehalten, sich zwecks Bereinigung jener Verweise den Angehörigen der ständischen Gerichtsbarkeit zu stellen. Die ständischen Gerichte dürfen auch jederzeit angerufen werden von ehrbaren Personen, die sich Opfer eines Verbrechens wähnen ('''Klage'''), oder die sich in ungerechtfertigter Weise von Ordenstribunalen verurteilt wähnen ('''Appell'''). Überdies ist es die Aufgabe der ständischen Gerichtsbarkeit, die Tätigkeiten der Ordenstribunale zu überwachen und gegebenenfalls Urteile aufzuheben oder zu verändern ('''Revision'''). Die ständischen Gerichte unterstehen dem Königl. Kammergericht und werden von den vom Hochadel ernannten Richtern präsidiert und beaufsichtigt. Teil der ständischen Gerichtsbarkeit und somit befugt einen Gerichtsprozess durchzuführen sind alle Grafen, Landgrafen, Herzoge & Erzherzoge.'' | ||
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[[Datei:Ständisches Gericht(mini).png]] '''Bearbeitung von einfachen Vergehen ''(Verweise)'''''<br/> | |||
[[Datei:Ständisches Gericht(mini).png]] '''Behandlung von Zivilklagen ''(Klagen)'''''<br/> | [[Datei:Ständisches Gericht(mini).png]] '''Behandlung von Zivilklagen ''(Klagen)'''''<br/> | ||
[[Datei:Ständisches Gericht(mini).png]] '''Appellationsgericht für die Ordenstribunale ''(Appelle)'''''<br/> | [[Datei:Ständisches Gericht(mini).png]] '''Appellationsgericht für die Ordenstribunale ''(Appelle)'''''<br/> | ||
[[Datei:Ständisches Gericht(mini).png]] '''Revisionsgericht für die Ordenstribunale ''(Revisionen)'''''<br/> | [[Datei:Ständisches Gericht(mini).png]] '''Revisionsgericht für die Ordenstribunale ''(Revisionen)'''''<br/> | ||
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<font size="3px">'''Bearbeitung von einfachen Vergehen'''</font size> '''''(Verweise)''''' | |||
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Aktuelle Version vom 2. August 2022, 14:50 Uhr
Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
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Allgemeines |
Ordenstribunale |
Ständische Gerichte |
Königl. Kammergericht |
Grundlegendes
|
Rechtsinstanzen & Zuständigkeiten
|
Ordenstribunale
|
Ordenstribunal
|
Zuständigkeiten der Ordenstribunale
|
Sittenverstösse | ||||
Gotteslästerung |
falsches Zeugnis |
Rebellion |
Niedertracht |
Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Festnahme Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:
Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für vogelfrei erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen. |
Gewahrsam |
Durchführung Es können nur Personen an der Durchführung eines Tribunales beteiligt sein, die zum Zeitpunkt des Beginns des Tribunals und während dessen in der Spielwelt aktiv und anwesend sind. Über die Zulassung von verspätet eintreffenden Zeugen entscheidet die/der Vorsitzende des Tribunals. Die/der Vorsitzende des Tribunals ist befugt, über wichtige beteiligte Personen, die ohne annehmbare Begründung ein Tribunal vorzeitig verlassen - insbesondere über Beschuldigte - die Vogelfreiheit zu verhängen.
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Interne Tribunale (Sanktionen) |
Ständische Gerichtsbarkeit
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Ständische Gerichtsbarkeit
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Zuständigkeiten der Standesgerichte
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Bearbeitung von einfachen Vergehen (Verweise) |
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
Königliches Kammergericht
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden: Nichteintretensentscheid |