Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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''Alle zentralen Erfordernisse der öffentlichen Rechtsprechung werden von der ständischen Gerichtsbarkeit gewährleistet. Alle Adeligen ab Stufe | ''Alle zentralen Erfordernisse der öffentlichen Rechtsprechung werden von der ständischen Gerichtsbarkeit gewährleistet. Alle Adeligen ab Stufe [[Freiherrin/Freiherr]] sind mit der ständischen Rechtsprechung belehnt, d.h. sind befugt, die ständische Rechtsprechung durchzuführen. Die ständischen Gerichte behandeln alle gerichtlichen Verhandlungen, die über den Kompetenzrahmen der Ordenstribunale hinausgehen und können sowohl in einfachen Vergehen (Niedere Gerichtsbarkeit), als auch in schwerwiegenden Vorfällen (Blutgericht) zu rechtmässigen Urteilen gelangen. Bewohner*innen des Königreiches, welche für einfachere Vergehen '''Verweise''' erhalten haben sind angehalten, sich zwecks Bereinigung jener Verweise den Angehörigen der ständischen Gerichtsbarkeit zu stellen. Die ständischen Gerichte dürfen auch jederzeit angerufen werden von ehrbaren Personen, die sich Opfer eines Verbrechens wähnen ('''Klage'''), oder die sich in ungerechtfertigter Weise von Ordenstribunalen verurteilt wähnen ('''Appell'''). Überdies ist es die Aufgabe der ständischen Gerichtsbarkeit, die Tätigkeiten der Ordenstribunale zu überwachen und gegebenenfalls Urteile aufzuheben oder zu verändern ('''Revision'''). Die ständischen Gerichte unterstehen dem Königl. Kammergericht und werden von den vom Hochadel ernannten Richtern präsidiert und beaufsichtigt. Teil der ständischen Gerichtsbarkeit und somit befugt einen Gerichtsprozess durchzuführen sind alle Grafen, Landgrafen, Herzoge & Erzherzoge.'' | ||
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Aktuelle Version vom 2. August 2022, 14:50 Uhr
Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
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Allgemeines |
Ordenstribunale |
Ständische Gerichte |
Königl. Kammergericht |
Grundlegendes
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Rechtsinstanzen & Zuständigkeiten
|
Ordenstribunale
|
Ordenstribunal
|
Zuständigkeiten der Ordenstribunale
|
Sittenverstösse | ||||
Gotteslästerung |
falsches Zeugnis |
Rebellion |
Niedertracht |
Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Festnahme Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:
Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für vogelfrei erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen. |
Gewahrsam |
Durchführung Es können nur Personen an der Durchführung eines Tribunales beteiligt sein, die zum Zeitpunkt des Beginns des Tribunals und während dessen in der Spielwelt aktiv und anwesend sind. Über die Zulassung von verspätet eintreffenden Zeugen entscheidet die/der Vorsitzende des Tribunals. Die/der Vorsitzende des Tribunals ist befugt, über wichtige beteiligte Personen, die ohne annehmbare Begründung ein Tribunal vorzeitig verlassen - insbesondere über Beschuldigte - die Vogelfreiheit zu verhängen.
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Interne Tribunale (Sanktionen) |
Ständische Gerichtsbarkeit
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Ständische Gerichtsbarkeit
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Zuständigkeiten der Standesgerichte
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Bearbeitung von einfachen Vergehen (Verweise) |
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
Königliches Kammergericht
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden: Nichteintretensentscheid |