Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
Ranulf (Diskussion | Beiträge) |
Ranulf (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
<center>[[Datei:Kammergericht.png]]</center> | <center>[[Datei:Kammergericht.png]]</center> | ||
<td style="border:1px solid #DF0101"> | <td style="border:1px solid #DF0101"> | ||
< | <font size="5px">'''Königliches Kammergericht'''</font size> | ||
<br/> | <br/> | ||
<br/> | <br/> | ||
''Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben ('''Revision'''). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein ('''Appell'''). Überdies verwaltet das Kammergericht die [[Magna Charta Libertatum]] und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht ('''Nomothesie'''). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das öffentliche Forum.'' | |||
</table> | </table> | ||
------------------------- | ------------------------- |
Version vom 25. September 2018, 15:40 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
|
|
|
|
|
Königliches Kammergericht
|