Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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''Die vier [[Orden]] des Königreiches sind befugt und angehalten, je ein eigenes Tribunal zu berufen um über Sittenverstösse und unrechtes Gebahren zu befinden. Diese Tribunale kümmern sich im Rahmen ihrer Kompetenzen um die Verfolgung verschiedener Verstösse gegen die Sitten, wann immer sie auf diese aufmerksam werden ('''Inkulpation'''), resp. dann, wenn sie Klagen über solche Verstösse seitens anderer Spieler an die Tribunale gemeldet werden ('''Denunziation'''). Überdies belangen die Tribunale Ordensangehörige, die gegen die schriftlichen Grundsätze ihres Ordens verstossen und urteilen über diese ('''Sanktion'''). Der Umfang der Kompetenzen der Ordenstribunale wird durch das Kammergericht vorgegeben und durch die ständische Gerichtsbarkeit überwacht. Die Angehörigen der drei höchsten Stufen des Ordens sind zur jederzeitigen Einberufung eines Tribunals ermächtigt. Tribunalische Vorgänge finden immer innerhalb der Spielwelt, und nicht über das Forum statt.'' | ''Die vier [[Orden]] des Königreiches sind befugt und angehalten, je ein eigenes Tribunal zu berufen um über Sittenverstösse und unrechtes Gebahren zu befinden. Diese Tribunale kümmern sich im Rahmen ihrer Kompetenzen um die Verfolgung verschiedener Verstösse gegen die Sitten, wann immer sie auf diese aufmerksam werden ('''Inkulpation'''), resp. dann, wenn sie Klagen über solche Verstösse seitens anderer Spieler an die Tribunale gemeldet werden ('''Denunziation'''). Überdies belangen die Tribunale Ordensangehörige, die gegen die schriftlichen Grundsätze ihres Ordens verstossen und urteilen über diese ('''Sanktion'''). Der Umfang der Kompetenzen der Ordenstribunale wird durch das Kammergericht vorgegeben und durch die ständische Gerichtsbarkeit überwacht. Die Angehörigen der drei höchsten Stufen des Ordens sind zur jederzeitigen Einberufung eines Tribunals ermächtigt. Tribunalische Vorgänge finden immer innerhalb der Spielwelt, und nicht über das Forum statt.'' | ||
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<font size="3px">'''Zuständigkeiten der Ordenstribunale'''</font size> | |||
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[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''Verfolgung von Sittenverstössen ''(Inkulpationen)'''''<br/> | |||
[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''Behandlung von Meldungen über Sittenverstösse ''(Denunziationen)'''''<br/> | |||
[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''Verurteilung von strafwürdigen Ordensangehörigen ''(Sanktionen)'''''<br/> | |||
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Version vom 25. September 2018, 23:20 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
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Ordenstribunal
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Zuständigkeiten der Ordenstribunale
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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