Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Revisionsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit ''(Revisionen)''''' <br/> | [[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Revisionsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit ''(Revisionen)''''' <br/> | ||
<small>''Das Königliche Kammergericht kann jederzeit aus eigener Initiative die Überprüfung und gegebenenfalls die Revision von Urteilen der beiden untergeordneten Instanzen anordnen resp. durchführen, wenn Verfahrensfehler oder ungerechtfertigte Strafmassfindungen festgestellt werden.'' </small> <br/> <br/> | |||
[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Appellationsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit ''(Appelle)''''' <br/> | [[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Appellationsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit ''(Appelle)''''' <br/> | ||
[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Gesetzgebung ''(Nomothesie)''''' | <small>''Alle beteiligten Parteien einer ständischen Gerichtsverhandlung können begründete Appelle an das Kammergericht richten, wenn sie meinen Verfahrensfehler, ungerechtfertigte Urteile oder andere Ungereimtheiten festgestellt zu haben. Mehr dazu unter "Anrufung des Kammergerichtes".''</small> <br/> <br/> | ||
[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''Gesetzgebung ''(Nomothesie)''''' <br/> | |||
<small>''Alle Anpassungen, Änderungen & Erweiterungen an der [[Magna Charta Libertatum]] werden durch die Angehörigen des königlichen Kammergerichtes veranlasst.''</small> | |||
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Version vom 26. September 2018, 01:43 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
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Ordenstribunal
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Zuständigkeiten der Ordenstribunale
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Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden:
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