Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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''Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben ('''Revision'''). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein ('''Appell'''). Überdies verwaltet das Kammergericht die [[Magna Charta Libertatum]] und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht ('''Nomothesie'''). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das öffentliche Forum.'' | ''Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben ('''Revision'''). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein ('''Appell'''). Überdies verwaltet das Kammergericht die [[Magna Charta Libertatum]] und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht ('''Nomothesie'''). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das öffentliche Forum.'' | ||
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<font size="3px">'''Anrufung des Kammergerichtes'''</font size> | |||
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Version vom 25. September 2018, 19:00 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
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Ordenstribunal
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Königliches Kammergericht
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Anrufung des Kammergerichtes
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