Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
Dies ist nur ein Entwurf!
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Ordenstribunal
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Ständische Gerichtsbarkeit
Alle zentralen Erfordernisse der öffentlichen Rechtsprechung werden von der ständischen Gerichtsbarkeit gewährleistet. Die ständischen Gerichte behandeln alle gerichtlichen Verhandlungen, die über den Kompetenzrahmen der Ordenstribunale hinausgehen und können sowohl in einfachen Vergehen (Niedere Gerichtsbarkeit), als auch in schwerwiegenden Vorfällen (Blutgericht) zu rechtmässigen Urteilen gelangen. Die ständischen Gerichte dürfen jederzeit angerufen werden von ehrbaren Personen, die sich Opfer eines Verbrechens wähnen (Klageerhebung), oder die sich in ungerechtfertigter Weise von Ordenstribunalen verurteilt wähnen (Appell). Überdies ist es die Aufgabe der ständischen Gerichtsbarkeit, die Tätigkeiten der Ordenstribunale zu überwachen und gegebenenfalls Urteile aufzuheben oder zu verändern (Revision). Die ständischen Gerichte unterstehen dem Königl. Kammergericht und werden von den vom Hochadel ernannten Richtern präsidiert und beaufsichtigt. Teil der ständischen Gerichtsbarkeit, und somit befugt einen Gerichtsprozess durchzuführen sind alle Grafen, Landgrafen, Herzoge & Kurfürsten.
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Königliches Kammergericht
Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben (Revision). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein (Appell). Überdies verwaltet das Kammergericht die Magna Charta Libertatum und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht (Nomothesie). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das öffentliche Forum.
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Anrufung des Kammergerichtes
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