Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''Behandlung von Meldungen über Sittenverstösse ''(Denunziationen)'''''<br/>
[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''Behandlung von Meldungen über Sittenverstösse ''(Denunziationen)'''''<br/>
[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''Verurteilung von strafwürdigen Ordensangehörigen ''(Sanktionen)'''''<br/>
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<font size="3px">'''Sittenverstösse'''</font size>
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Version vom 26. September 2018, 02:51 Uhr

Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"

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Ordenstribunal.png

Ordenstribunal

Die vier Orden des Königreiches sind befugt und angehalten, je ein eigenes Tribunal zu berufen um über Sittenverstösse und unrechtes Gebahren zu befinden. Diese Tribunale kümmern sich im Rahmen ihrer Kompetenzen um die Verfolgung verschiedener Verstösse gegen die Sitten, wann immer sie auf diese aufmerksam werden (Inkulpation), resp. dann, wenn sie Klagen über solche Verstösse seitens anderer Spieler an die Tribunale gemeldet werden (Denunziation). Überdies belangen die Tribunale Ordensangehörige, die gegen die schriftlichen Grundsätze ihres Ordens verstossen und urteilen über diese (Sanktion). Der Umfang der Kompetenzen der Ordenstribunale wird durch das Kammergericht vorgegeben und durch die ständische Gerichtsbarkeit überwacht. Die Angehörigen der drei höchsten Stufen des Ordens sind zur jederzeitigen Einberufung eines Tribunals ermächtigt. Tribunalische Vorgänge finden immer innerhalb der Spielwelt, und nicht über das Forum statt.

Zuständigkeiten der Ordenstribunale

Ordenstribunal(mini).png Verfolgung von Sittenverstössen (Inkulpationen)
Ordenstribunal(mini).png Behandlung von Meldungen über Sittenverstösse (Denunziationen)
Ordenstribunal(mini).png Verurteilung von strafwürdigen Ordensangehörigen (Sanktionen)


Sittenverstösse

"Miran"

"Marlo"

"Morolon"

"Milron"


Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation)



Ständisches Gericht.png

Ständische Gerichtsbarkeit

Alle zentralen Erfordernisse der öffentlichen Rechtsprechung werden von der ständischen Gerichtsbarkeit gewährleistet. Die ständischen Gerichte behandeln alle gerichtlichen Verhandlungen, die über den Kompetenzrahmen der Ordenstribunale hinausgehen und können sowohl in einfachen Vergehen (Niedere Gerichtsbarkeit), als auch in schwerwiegenden Vorfällen (Blutgericht) zu rechtmässigen Urteilen gelangen. Die ständischen Gerichte dürfen jederzeit angerufen werden von ehrbaren Personen, die sich Opfer eines Verbrechens wähnen (Klage), oder die sich in ungerechtfertigter Weise von Ordenstribunalen verurteilt wähnen (Appell). Überdies ist es die Aufgabe der ständischen Gerichtsbarkeit, die Tätigkeiten der Ordenstribunale zu überwachen und gegebenenfalls Urteile aufzuheben oder zu verändern (Revision). Die ständischen Gerichte unterstehen dem Königl. Kammergericht und werden von den vom Hochadel ernannten Richtern präsidiert und beaufsichtigt. Teil der ständischen Gerichtsbarkeit, und somit befugt einen Gerichtsprozess durchzuführen sind alle Grafen, Landgrafen, Herzoge & Kurfürsten.

Zuständigkeiten der Standesgerichte

Ständisches Gericht(mini).png Behandlung von Zivilklagen (Klagen)
Ständisches Gericht(mini).png Appellationsgericht für die Ordenstribunale (Appelle)
Ständisches Gericht(mini).png Revisionsgericht für die Ordenstribunale (Revisionen)


Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle)



Kammergericht.png

Königliches Kammergericht

Bildet die höchste Rechtsinstanz im Königreich, d.h. das Königliche Kammergericht ist allen anderen rechtsprechenden Instanzen übergeordnet und kann deren Urteile bei Bedarf jederzeit verändern oder aufheben (Revision). Alle ehrbaren Bewohner/innen des Königreiches können an das Kammergericht gelangen, sollten sie der Meinung sein, von der ständischen Gerichtsbarkeit einem ungerechten Verfahren unterzogen worden zu sein (Appell). Überdies verwaltet das Kammergericht die Magna Charta Libertatum und nimmt Anpassungen & Erweiterungen daran vor, wenn dazu Bedarf entsteht (Nomothesie). Das Kammergericht untersteht direkt dem König und setzt sich zusammen aus allen Trägern der Kurwürde. Die Tagungen & Verhandlungen des Kammergerichtes finden, im Unterschied zu denen der anderen Rechtsinstanzen, strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, jegliche Verlautbarungen des Kammergerichtes erfolgen über das MedievalCraft-Forum.

Zuständigkeiten des Kammergerichtes

Kammergericht(mini).png Revisionsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit (Revisionen)
Das Königliche Kammergericht kann jederzeit aus eigener Initiative die Überprüfung und gegebenenfalls die Revision von Urteilen der beiden untergeordneten Instanzen anordnen resp. durchführen, wenn Verfahrensfehler oder ungerechtfertigte Strafmassfindungen festgestellt werden.

Kammergericht(mini).png Appellationsgericht der ständischen Gerichtsbarkeit (Appelle)
Alle beteiligten Parteien einer ständischen Gerichtsverhandlung können begründete Appelle an das Kammergericht richten, wenn sie meinen Verfahrensfehler, ungerechtfertigte Urteile oder andere Ungereimtheiten festgestellt zu haben. Mehr dazu unter "Anrufung des Kammergerichtes".

Kammergericht(mini).png Gesetzgebung (Nomothesie)
Alle Anpassungen, Änderungen & Erweiterungen an der Magna Charta Libertatum werden durch die Angehörigen des königlichen Kammergerichtes veranlasst.


Anrufung des Kammergerichtes (Appelle)

Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge.

Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden:

Kammergericht(mini).png Nichteintretensentscheid
Das Kammergericht entscheidet, nicht auf den Appell einzugehen. Appelle werden nur behandelt wenn sie aussagekräftig und in ordentlicher Form abgefasst sind. Die Bearbeitung unvollständiger, unverständlicher und offenkundig inhaltlich fehlerhafter Appelle wird generell abgelehnt.

Kammergericht(mini).png Stützung des beanstandeten Urteils
Das Kammergericht kommt zum Schluss, dass sowohl Verfahren als auch Urteil rechtmässig ausgesprochen wurden. Der beanstandete Urteilsspruch bleibt somit bestehen. Für die Deckung der Verfahrenskosten wird die ordentliche Gerichtsgebühr von 486 Dn. Coins 16x16.png (6 Goldblöcke) fällig, welche durch den/die Auslöser/in des Appellationsverfahrens entrichtet werden muss.

Kammergericht(mini).png (Teil-)Revision des beanstandeten Urteils
Das Kammergericht erkennt im beanstandeten Urteil ein verfehltes Strafmass, Verfahrensfehler, oder beides und revidiert darum das beanstandete Urteil gemäss den Grundsätzen der Magna Charta ganz oder teilweise. Eine durch das Kammergericht zu veröffentlichende Revisionserklärung schildert die Umstände, unter denen das angefochtene Urteil/Strafmass rückgängig gemacht werden soll.