Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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<font size="3px">'''Festnahme | <font size="3px">'''Festnahme'''</font size> <br/> | ||
''Angehörige der Orden ab der vierten Hierarchiestufe <small>([[Abt]]/[[Mentalist]]/[[Corporal]]/[[Dunkelblut]])</small> sind von Gesetzes wegen befugt Personen, die einem Sittenverstosse verdächtigt sind, anzusprechen und nötigenfalls vorübergehend in Gewahrsam zu verbringen. Dies mit dem alleinigen Ziel, sie einem raschen, situationsgerechten Urteilsspruch zuzuführen durch Abhaltung eines Tribunals. Kooperierende Beschuldigte, die bereit sind sich dem Ordenstribunal zu stellen werden in eine offizielle Verwahrungsstätte (Gefängnis) verbracht, wo sie allerhöchsten 30 Minuten festgehalten werden dürfen. Innert dieser Zeit muss die Tagung des Tribunals in Gegenwart des Beschuldigten begonnen haben. Wenn es nicht möglich ist, in dieser Zeit ein Tribunal zusammenzustellen, muss der Beschuldigte auf sein Ehrenwort, zu späterem Zeitpunkt freien Willens vor dem Tribunal aufzutreten, auf freien Fusse gesetzt resp. auf freiem Fusse belassen werden. Unabhängig davon, ob glaubhafte Hinweise von Zeugen vorliegen (Denunziation), oder ob auf eigenes Betreiben ein Verdacht verfolgt wird (Inkulpation), bei der Festnahme und dem vorhergehenden Gespräch wird nach den selben Richtlinien verfahren.'' | |||
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''Wenn ein berechtigtes Ordensmitglied jemanden anspricht um sie oder ihn zu arrestieren, entstehen stets die folgenden Möglichkeiten:'' | |||
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[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''A''' ''Die angesprochene Person fügt sich der Festnahme'' <br/> | |||
''Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:'' | |||
* <small>''Die Verbringung in den Gewahrsam erfolgt auf kürzestem Wege''</small> | |||
* <small>''Der Gewahrsam muss an einem offiziell hierfür zugelassenen Ort erfolgen''</small> | |||
* <small>''Der Gewahrsam darf auf keinen Fall länger als 30 Minuten dauern''</small> | |||
* <small>''Ein rechtmässiger Urteilsspruch muss so schnell wie möglich erwirkt werden''</small> | |||
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[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''B''' ''Die angehaltene Person leistet Widerstand'' | |||
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''Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für [[vogelfrei]] erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen.'' | |||
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Version vom 2. Oktober 2018, 16:45 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung
...Oder: "Wer hat hier das Sagen?"
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Ordenstribunal
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Zuständigkeiten der Ordenstribunale
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Sittenverstösse | ||||
"Miran" |
"Marlo" |
"Morolon" |
"Milron" |
Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Festnahme Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:
Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für vogelfrei erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen. |
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden: Nichteintretensentscheid |