Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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<font size="3px">''' | <font size="3px">'''Durchführung'''</font size> <br/> <br/> | ||
[[Datei:Ordenstribunal(mini).png]] '''Zusammensetzung des Tribunals'''<br/> | |||
''Jedes Tribunal setzt sich aus zwei bis drei Ordensangehörigen zusammen, die sich die Verantwortung des Urteilsspruches teilen. Ein/e Angehörige/r einer hierzu berechtigten Stufe <small>(ab [[Abt]]/[[Mentalist]]/[[Corporal]]/[[Dunkelblut]])</small> führt den '''Vorsitz''' des Tribunals. Idealerweise wäre dies die selbe Person, durch welche die vorangegangene Verhaftung der/des Verdächtigen veranlasst wurde. Mindestens eine, aber höchstens zwei weitere hierzu berechtigte Person/en des selben Ordens (ab der zweiten Ordensstufe) muss/müssen als '''Beisitzer/in''' des Tribunals tätig sein. Zur weiteren Stützung des Urteils können sowohl durch die Angehörigen des Tribunals, als auch durch die beschuldigte Person eine variable Anzahl '''Zeugen''' hinzugezogen werden. Das Tribunal ist befugt, die maximale Anzahl aufzurufender Zeugen zu beschränken. Falls die Durchführung des Tribunals die Folge einer Denunziation ist, so sollte die denunzierende Person ('''Denunziant''') als Zeuge vor dem Tribunal auftreten. Die beschuldigte Person hat das Recht, sich vor dem Tribunal von einer von ihr dazu ermächtigten Person vertreten zu lassen, welche das Wort für die/den Beschuldigte/n führt ("'''Advokat'''").'' <br/> <br/> | |||
<center>[[Datei:Tribunal_übersicht.png]]</center> <br/> | |||
''Es können nur Personen an der Durchführung eines Tribunales beteiligt sein, die zum Zeitpunkt des Beginns des Tribunals und während dessen in der Spielwelt aktiv und anwesend sind. Über die Zulassung von verspätet eintreffenden Zeugen entscheidet die/der Vorsitzende des Tribunals. Die/der Vorsitzende des Tribunals ist befügt, über wichtige beteiligte Personen, die ohne annehmbare Begründung ein Tribunal vorzeitig verlassen - insbesondere über Beschuldigte - die [[Vogelfreiheit]] zu verhängen. '' <br/> <br/> | |||
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==Ständische Gerichtsbarkeit== | ==Ständische Gerichtsbarkeit== | ||
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Version vom 29. Oktober 2018, 03:23 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung |
Ordenstribunale
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Ordenstribunal
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Zuständigkeiten der Ordenstribunale
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Sittenverstösse | ||||
"Miran" |
"Marlo" |
"Morolon" |
"Milron" |
Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Festnahme Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:
Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für vogelfrei erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen. |
Gewahrsam |
Durchführung Es können nur Personen an der Durchführung eines Tribunales beteiligt sein, die zum Zeitpunkt des Beginns des Tribunals und während dessen in der Spielwelt aktiv und anwesend sind. Über die Zulassung von verspätet eintreffenden Zeugen entscheidet die/der Vorsitzende des Tribunals. Die/der Vorsitzende des Tribunals ist befügt, über wichtige beteiligte Personen, die ohne annehmbare Begründung ein Tribunal vorzeitig verlassen - insbesondere über Beschuldigte - die Vogelfreiheit zu verhängen. |
Interne Tribunale (Sanktionen) |
Ständische Gerichtsbarkeit
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
Königliches Kammergericht
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden: Nichteintretensentscheid |