Leitfaden zur Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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''Das Kammergericht kommt zum Schluss, dass sowohl Verfahren als auch Urteil rechtmässig ausgesprochen wurden. Der beanstandete Urteilsspruch bleibt somit bestehen. Für die Deckung der Verfahrenskosten wird die '''ordentliche Gerichtsgebühr''' von '''486 Dn.''' [[Datei:Coins 16x16.png|verweis=Dinar]] <small>(6 Goldblöcke)</small> fällig, welche durch den/die Auslöser/in des Appellationsverfahrens entrichtet werden muss.'' <br/> <br/> | ''Das Kammergericht kommt zum Schluss, dass sowohl Verfahren als auch Urteil rechtmässig ausgesprochen wurden. Der beanstandete Urteilsspruch bleibt somit bestehen. Für die Deckung der Verfahrenskosten wird die '''ordentliche Gerichtsgebühr''' von '''486 Dn.''' [[Datei:Coins 16x16.png|verweis=Dinar]] <small>(6 Goldblöcke)</small> fällig, welche durch den/die Auslöser/in des Appellationsverfahrens entrichtet werden muss.'' <br/> <br/> | ||
[[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''(Teil-)Revision des beanstandeten Urteils''' <br/> | [[Datei:Kammergericht(mini).png]] '''(Teil-)Revision des beanstandeten Urteils''' <br/> | ||
''Das Kammergericht erkennt im beanstandeten Urteil ein verfehltes Strafmass, Verfahrensfehler | ''Das Kammergericht erkennt im beanstandeten Urteil ein verfehltes Strafmass, Verfahrensfehler (oder beides) und revidiert darum das beanstandete Urteil gemäss den Grundsätzen der Magna Charta ganz oder teilweise. Eine durch das Kammergericht zu veröffentlichende Revisionserklärung schildert die Umstände, unter denen das angefochtene Urteil/Strafmass rückgängig gemacht werden soll.'' <br/> <br/> | ||
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Version vom 4. November 2018, 01:34 Uhr
Leitfaden zur Rechtsprechung |
Ordenstribunale
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Ordenstribunal
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Zuständigkeiten der Ordenstribunale
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Sittenverstösse | ||||
"Miran" |
"Marlo" |
"Morolon" |
"Milron" |
Anrufung der Ordenstribunale (Denunziation) |
Festnahme Die verhaftete Person verhält sich kooperativ und folgt der/dem Verhaftenden freiwillig in ein offizielles Gewahrsam, wo sie vorübergehend in einen verschlossenen Raum verbracht wird. Hieraus entstehen dem Verhaftenden die folgenden Pflichten:
Sollte die verhaftete Person Widerstand leisten und/oder flüchten oder sich der Verhaftung in anderer Weise entziehen, so darf sie rechtmässig durch den Verhaftenden für vogelfrei erklärt werden, mit allen unmittelbaren Folgen dieses Status. Es steht den berechtigten Angehörigen des Ordens frei, die Vogelfreiheit vorzeitig wieder aufzuheben, sollte sich die/der Beschuldigte entschliessen, sich doch noch dem Tribunal zu stellen. |
Gewahrsam |
Durchführung Es können nur Personen an der Durchführung eines Tribunales beteiligt sein, die zum Zeitpunkt des Beginns des Tribunals und während dessen in der Spielwelt aktiv und anwesend sind. Über die Zulassung von verspätet eintreffenden Zeugen entscheidet die/der Vorsitzende des Tribunals. Die/der Vorsitzende des Tribunals ist befugt, über wichtige beteiligte Personen, die ohne annehmbare Begründung ein Tribunal vorzeitig verlassen - insbesondere über Beschuldigte - die Vogelfreiheit zu verhängen.
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Interne Tribunale (Sanktionen) |
Ständische Gerichtsbarkeit
Anrufung der Standesgerichte (Klagen & Appelle) |
Königliches Kammergericht
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Königliches Kammergericht
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Zuständigkeiten des Kammergerichtes
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Anrufung des Kammergerichtes (Appelle) Vor dem Kammergericht können keine Anklagen erhoben werden, diese werden generell vor der ständischen Gerichtsbarkeit oder den Ordenstribunalen vorgebracht. Personen, die meinen von der ständischen Gerichtsbarkeit zu Unrecht an einem Delikte schuldig gesprochen worden zu sein, dürfen hingegen an das Kammergericht appellieren, damit dieses den beanstandeten Fall neu beurteilen möge. Ein Appell muss generell öffentlich und in schriftlicher Form im Bereich Fehden & Gerichtsprozesse des MedievalCraft-Forums vorgebracht werden, und detailliert alle massgeblichen Gründe nennen, weshalb das angeführte Urteil durch das Kammergericht überprüft werden soll. Das hohe Gericht wird dann in einer von drei möglichen Weisen entscheiden: Nichteintretensentscheid |