Magna Charta Libertatum
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"Die Reichsordnung zu befestigen und Mirans Licht zu verbreiten sey verkündet, dass, von diesem glorreichen Tage an, die Charta Magna durch die allein mächtige und allgewärtige königliche Macht in volle Kraft und Gültigkeit trete. Dem Reiche Ruhm zu mehren gelten alle darin enthaltenen Regelungen und Gesetze bedingungslos und unangezweifelt. Die Charta ist allen anderweitigen Gesetzessammlungen übergeordnet und wird auf das gesamte Königreich ohne Unterschied angewandt. Im Namen Mirans, Entflammer der Weltenscheibe, sind alle Untertanen König Ranulf's des Ersten dieser Charta verpflichtet." |
text und so weiter und so fort |
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Einleitung
Anwendung der Charta
Verhältnis zu den Rechtskörperschaften
Grundgebote
Beweisregeln
Personenrecht
Hierarchie
Individualrecht
Rollenspiel
Kleidung
Glauben
Eigentumsrecht
Persönlicher Besitz
Kleine Haustiere
Grosse Haustiere
Bau- & Grundstücksrecht
Abbau/Mining
Landwirtschaft
Tierzucht
Grundstücke
Gewerbliche Grundstücke
Untervermietung
Handelsrecht
Waren
Handel
Chest-Shops
Strafrecht
Anklageerhebung
Reichsrecht
Definition
Rechtskörperschaften
Reichsstädte
Dekurionen
Dekurionenwahl
Orden
Ministerialen-Stand
Hochadel
Fehderecht
Definition
Voraussetzungen
Durchführung/Beendigung
Königsfrieden
Waffenrecht