Grundgesetze
"Die Reichsordnung zu befestigen und Mirans Licht zu verbreiten sey verkündet, dass, von diesem glorreichen Tage an, die Charta Magna durch die allein mächtige und allgewärtige königliche Macht in volle Kraft und Gültigkeit trete. Dem Reiche Ruhm zu mehren gelten alle darin enthaltenen Regelungen und Gesetze bedingungslos und unangezweifelt. Die Charta ist allen anderweitigen Gesetzessammlungen übergeordnet und wird auf das gesamte Königreich ohne Unterschied angewandt. Im Namen Mirans, Entflammer der Weltenscheibe, sind alle Untertanen König Ranulf's des Ersten dieser Charta verpflichtet." --Präambel der Magna Charta Libertatum |
Im Königreich Erianor und in Aethoria treffen die verschiedensten Personen, Personengruppen, Interessen und Anschauungen aufeinander. In diesem Spannungsfeld entsteht bereichernde Kreativität und diesem Umstand verdanken die Ländereien ihr anhaltendes und prachtvolles Wachstum. Doch wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen entstehen auch Konflikte. Gemeinsame Grundsätze, die für alle gelten, müssen das Zusammenspiel leiten um gleiche Möglichkeiten für alle zu gewährleisten und um wo nötig Zuständigkeiten festzulegen. Diesem Ziele allein ist die komplette Fassung der Magna Charta Libertatum gewidmet, welche der König dem Lande gab. Dieses umfassende und wachsende Kompendium beinhaltet jene gemeinsamen Grundsätze und Regeln, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner aller königlichen Lande unbedingte Gültigkeit besitzen.
Genaue Kenntnis des gesamten königlichen Rechtes ist ein hoher Verdienst, den nicht viele für sich in Anspruch nehmen können. Die vielfältigen Angelegenheiten der Krone, des Adels und des Volkes führen in ihrer Gesamtheit zu einer umfänglichen Charta von hoher Komplexität. Ein Detailstudium sämtlicher Gesetzestexte ist aber für ein erfolgreiches Mitwirken im Königreich Erianor und in Aethoria nicht zwingend erforderlich. Es wird allerdings erwartet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner der hiesigen Lande mit den entscheidenden Grundsätzen unserer Gemeinde vertraut sind und diese jederzeit beherzigen. Aus diesem Grunde widmet sich der nachfolgende rechtliche Ratgeber diesen Grundgeboten indem er diese zusammenfasst und erklärt, inkl. Verweisen auf die angesprochenen Gesetzespassagen.
Die hier zusammngefassten Grundgebote sind in unseren Augen selbstverständlich und sollten mit gesundem Menschenverstand leicht begreifbar sein. Wenn es dennoch Fragen und Unklarheiten zu den Grundgeboten unserer Gemeinde gibt, so dürfen diese jederzeit im Ratgeber-Bereich unseres Forums geäussert werden.
Respekt vor den Mitspielern und Mitspielerinnen...
Es ist selbstverständlich, dass jeder Mitspielerin und jedem Mitspieler jederzeit mit Respekt und Anstand begegnet wird. Es ist untersagt, andere Mitspieler in der Spannweite ihrer vom Gesetz zugesicherten Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, auf andere Weise in der Ausübung ihrer Aufgaben zu bedrängen (II.Art6.,§§2&5), oder gar mutwillig zu Tode zu befördern (II.Art.6,§1). Ebenso unter allen Umständen verboten ist jedwede nicht-abgesprochene Beschädigung oder Zerstörung von Bauten anderer Bewohner/innen d. Kgr. ("Griefing") (I.Art.3,§1). Damit dies ein Spiel bleibt, sind jegliche realen politischen oder religiösen Inhalte unerwünscht (I.Art.3,§3 & II.Art.9,§3). Wer sich unfaire Vorteile verschafft durch die Verwendung von 'Mods', wer bewusst versucht entdeckte Bugs auszunutzen oder andersartige Cheatversuche unternimmt, ist in unserer Gemeinschaft nicht willkommen (I.Art.3,§§2&5).
Magna Charta I.Art.3: Grundgebote
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...Und Respekt vor den gemeinsamen Errungenschaften
Ebenso selbstverständlich ist es, dass allen Bauten, Einrichtungen und sonstigen gemeinsamen Errungenschaften jederzeit Sorge getragen wird. Das Abtragen von Blöcken zur Aneignung ist nur an jenen Orten gestattet, die ausdrücklich zu diesem Zwecke bestimmt wurden und in der entsprechenden Weise beschildert/gekennzeichnet sind (IV.Art.15,§2). Diese öffentlichen Abbaueinrichtungen dürfen ausschliesslich zu den ihnen bestimmten Zwecken genutzt werden, dass auch Nachfolgenden die Nutzung nicht erschwert wird, indem diese unbeschädigt belassen werden und keine ortfremden Gegenstände/Blöcke in ihnen zurückgelassen werden (IV.Art.15,§§3,4,5).
Informationen zu Grundstücken & deren Nutzung
Alle Neuankommenden Mitspielerinnen und Mitspieler haben das Anrecht auf ein eigenes kleines Dorfgrundstück, auch "Anfängergrundstück" genannt. Mit fortschreitendem Erklimmen der Rängeleiter gehen die Privilegien einher, sich eine Anzahl grösserer Grundstücke mit der Spielwährung Gulden zu kaufen und/oder zu mieten (IV.Art.17,§1). Alle Mitspieler/innen dürfen in jeder Stadt des Königreiches ein Grundstück besitzen, aber nicht mehr als eines pro Stadt. Ausnahme hiervon bilden die grossen Palazzo-Grundstücke, welche sich in der Hauptstadt befinden und dort zusätzlich zu einem Bürgerhaus besessen werden dürfen (IV.Art.17,§3). Bei Kauf des ersten grösseren Wohngrundstückes muss das Anfängergrundstück im Dorf geräumt und aufgegeben werden (IV.Art.17,§4).
Wohngrundstücke werden gekauft und verbleiben, solange der/die Besitzer/in aktiv am Spiel teilnimmt, unbefristet in dessen/deren Besitz. Auf Wohngrundstücken ist keinerlei Landwirtschaft und keinerlei Handel mit Chest-Shops gestattet (IV.Art.16a,§3) & (V.Art.22,§2), zu diesem Zwecke müssen gewerbliche Grundstücke gegen fixe Monatsgebühren in der Spielwährung Gulden gemietet werden.