Grundstücke




Alle Lande unter Mirans segensreichem Lichte sind dem König und seinen Fürsten zu Eigen, Sie sind und bleiben für alle Zeit die obersten Gebieter über jeden Strauch und jeden Block im Königreiche. Damit das Land sich entwickle und erblühe verleihen König und Fürsten verschiedenste Gebiete und Grundstücke an ihre Untertanen, damit sie diese verbessern und nutzen können. Alle Bautätigkeiten müssen stets den Anforderungen des Hochadels genügen, sonst droht Verlust des betroffenen Grundstückes.
Wohngrundstücke
Die Wohngrundstücke stellen die zentrale Möglichkeit für architektonische Selbstverwirklichung auf dem Server dar. Sie dienen als die repräsentativen Niederlassung des eigenen Charakters. Es ist gestattet, in jeder Stadt des Königreiches ein Wohngrundstück zu besitzen, aber nicht mehr als eines gleichzeitig in derselben Stadt. Ausnahme hiervon bilden die Palazzi in Repugnaria, welche zusätzlich zu einem Bürgergrundstück besessen werden dürfen. Die Eigentumsrechte an privaten Wohngrundstücken erlöschen, sollte der/die Besitzer/in inaktiv werden. Landwirtschaft (inkl. Tierzucht) ist auf jeglichen Wohngrundstücken untersagt!
Der Erwerb einiger Ränge im Rollenspiel ist an den Besitz einer bestimmten Art Wohngrundstück gebunden. Um sicherzustellen, dass Spieler gemeinsam in einem Haus leben können, ohne dass jemand gezwungen ist, für seinen Rangaufstieg ein separates Grundstück zu erwerben, ist es möglich, einen Anteil an einem Wohngrundstück zu erwerben. Zum Erwerb eines Anteils muss ein anderer Spieler, der das Grundstück in Frage zum vollen Kaufepreis erworben hat, sein Einverständnis geben. Daraufhin muss die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises gezahlt werden, woraufhin der Spieler zum Mitbesitzer mit allen einhergehenden Rechten wird.
Dorfgrundstück
Alle Mitspielerinnen und Mitspieler, sofern sie nicht im Besitz eines größeren Wohngrundstücks sind, haben ein Anrecht auf ein kostenloses Grundstück in einem der Dörfer des Königreichs. Bei Erwerb eines größeren Wohngrundstückes muss dieses Dorfgrundstück geräumt und aufgegeben werden.
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Grundfläche: 15x15 |
Bedingung: Kein anderes Wohngrundstück im eigenen Besitz. |
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Kleines Stadtgrundstück
Allen freien Personen ist es gestattet, ein Grundstück in einer der Städte des Königreichs zu erwerben. Ein allfälliges Dorfgrundstück muss bei Erwerb eines solchen Grundstückes geräumt und aufgegeben werden. Der Besitz eines Stadtgrundstücks oder eines Anteils an selbigen führt, sofern die Person nicht Mitglied eines der vier Orden ist, zum Erwerb des Bürgerrechts in der dazugehörigen Stadt.
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Grundfläche: 15x20 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Freien angehörig. |
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Großes Stadtgrundstück
Der Erwerb eines großen Stadtgrundstücks steht allen zu, die auch ein kleines Stadtgrundstück zu kaufen vermögen. Der Besitz eines solchen Grundstücks, der die Zuschaustellung des persönlichen Wohlstands ermöglicht, ist allerdings umabdingbar für all jene, die in den ehrbaren Stand der städtischen Patrizier aufsteigen wollen.
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Grundfläche: 20x30 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Freien angehörig. |
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Palazzo
Den reichen und mächtigen Patriziern der Reichsstädte ist es vorbehalten, in den Genuss eines der Palazzi innerhalb der Stadt Repugnaria zu kommen. Diese einzigartigen Grundstücke von außergewöhnlicher Größe zeugen können dank ihrer zentralen Lage wie kaum eine andere Niederlassung vom Glanz und Wohlstand ihrer Besitzer.
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Grundfläche: 30x40 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Patrizierinnen/Patrizier angehörig. |
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Landsitz
Die über ganz Erianor verteilten Burgen und Schlösser bilden die administrativen Zentren des Königreichs und zugleich die Wohnstätten und Residenzen der sie verwaltenden Adeligen.
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Grundfläche: variabel |
Bedingung: Mitgliedschaft im Adel |
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Gewerbliche Grundstücke
Reichsstadt-Marktstand
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Grundfläche: 5x4 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Bürgerinnen/Bürger angehörig. |
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Reichsstadt-Gewerbe
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Grundfläche: 10x7 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Bürgerinnen/Bürger angehörig. |
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Markthallen-Gewerbe
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Grundfläche: 5x6 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Bürgerinnen/Bürger angehörig. |
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Patrizier-Markthallen-Gewerbe
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Grundfläche: variabel |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Patrizierinnen/Patrizier angehörig. |
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Landwirtschaftliche Grundstücke
Fruchtbarer Acker
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Grundfläche: variabel |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Freien/Freier angehörig. |
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Viehgehege
Ordensgrundstücke
Ordensunterkünfte
Ordensanwesen
Spezialgrundstücke
Allgemeine Hinweise
Für Wohngrundstücke kann nach vorläufiger Fertigstellung des Hausbaus ein Keller beantragt werden. Keller werden dann vergeben, wenn das Haus fertig gebaut ist und den Anforderungen an Stil und Detailgrad entspricht. Kontaktiere einen Adeligen per Brief sobald du meinst, dass dein Haus einen Keller verdient hat.


















