Grundstücke
Alle Lande unter Mirans segensreichem Lichte sind dem König und seinen Fürsten zu Eigen, Sie sind und bleiben für alle Zeit die obersten Gebieter über jeden Strauch und jeden Block im Königreiche. Damit das Land sich entwickle und erblühe verleihen König und Fürsten verschiedenste Gebiete und Grundstücke an ihre Untertanen, damit sie diese verbessern und nutzen können. Alle Bautätigkeiten müssen stets den Anforderungen des Hochadels und des Augurs genügen, sonst droht Verlust des betroffenen Grundstückes.
Wohngrundstücke
Alle regelmässigen Mitspieler/innen sollten mindestens ein privates Wohngrundstück besitzen. Dieses dient vornehmlich als persönliches Lager, als persönlicher Respawn-Punkt und als repräsentative Niederlassung des eigenen Charakters. Alle Mitspieler/innen können in jeder Stadt des Königreiches ein Wohngrundstück besitzen, aber nicht mehr als eines pro Stadt. Ausnahme hiervon bilden die Palazzi, welche in der Hauptstadt zusätzlich zu einem Bürgergrundstück besessen werden dürfen. Die Eigentumsrechte an privaten Wohngrundstücken erlöschen, sollte der/die Besitzer/in inaktiv werden. Landwirtschaft (inkl. Tierzucht) ist auf den untenstehenden Wohngrundstücken strikte untersagt!
Dorfgrundstück
Neu angekommene noch Unbekannte und alle anderen Mitspieler/innen die nicht bereits im Besitz eines grösseren Wohngrundstückes sind dürfen kostenlos eine eigene Hütte in einem der Dörfer beziehen. Beim Erwerb des ersten grösseren Wohngrundstückes muss dieses Anfängergrundstück geräumt und aufgegeben werden.
Grundfläche: 15x15 |
Bedingung: Kein anderes Wohngrundstück im eigenen Besitz. |
Stadtgrundstück
Mägden und Knechten denen es gelingt erste eigene Ersparnisse bei Seite zu schaffen öffnet sich durch den Erwerb eines eigenen Grundstückes in einer der Städte der weitere Weg des Aufstiegs ins Bürgertum. Ein allfälliges Dorfgrundstück muss bei Erwerb des ersten grösseren Grundstückes geräumt und aufgegeben werden. Erfolgreicher Wegzug aus dem Dorfe berechtigt zum Führen des Titels einer Beisassin/eines Beisassen.
Grundfläche: 15x20 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Mägde/Knechte angehörig. |
Bürgergrundstück
Jenen fleissigen und glücklichen die es vermögen sich die Rechte an einem Bürgergrundstück in einer der Reichsstädte zu erwerben winkt die Ehre und der Verdienst des Bürgertums. Diese grossen Grundstücke ermöglichen die Errichtung wahrhaft Ehrfurcht gebietender Residenzen, die vom Wohlstand und dem Selbstbewusstsein ihrer Bewohner künden.
Grundfläche: 20x30 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Beisassinen/Beisassen angehörig. |
Palazzo
Nur einigen wenigen der vorzüglichsten unter den Vornehmen wird sich die Chance bieten einen der köstlichen Palazzi innerhalb der Hauptstadt zu errichten und zu bewohnen. Diese Grundstücke von aussergewöhnlicher Grösse bilden eine gewaltige bauliche Herausforderung und können, auch dank ihrer zentralen Lage, wie kaum eine andere Niederlassung von Glanz und Wohlstand ihrer Bewohner zeugen.
Grundfläche: 30x40 |
Preis: 15'552 fl. (192 Goldblöcke) |
Landsitz
Die Verfügung über einen Landsitz ist das Privileg des Adels. Die über ganz Erianor verteilten befestigten Landsitze bilden nebst der Wohnstatt und den Lagerkammern des Besitzers meist die regionalen Verwaltungszentren der sie umgebenden Vogteien, von welchem aus die Weiterentwicklung der umliegenden Gebiete im Namen des Königs betrieben wird.
Grundfläche: 30x40 |
Preis: 15'552 fl. (192 Goldblöcke) |
Gewerbliche Grundstücke
Ländliches Gewerbe
Städtisches Gewerbe
Pachtland
Ordensgrundstücke
Ordensunterkünfte
Ordensanwesen
Spezialgrundstücke