Die Fehde: Unterschied zwischen den Versionen
Ranulf (Diskussion | Beiträge) |
Ranulf (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
<br/> <br/> | <br/> <br/> | ||
{{Footer}} | |||
{ | |||
Version vom 8. März 2017, 01:37 Uhr
Die Magna Charta Libertatum eröffnet den vier Orden des Königreiches den Weg, rechtliche Händel auf dem Wege der Fehde beizulegen. Jeder Orden des Königreiches, repräsentiert durch deren Ordensältesten, hat das Recht einem anderen Orden einen rechtskonformen Fehdebrief zu übermitteln, welcher die bevorstehenden Fehdehandlungen ankündigt. Mit Beginn der Fehde wird es für die Mitglieder der beteiligten Orden legal, Angehörige des befehdeten Ordens zu töten.
Voraussetzungen
Fehden können nur öffentlich durch den/die Leiter/in eines Ordens gegenüber einem anderen Orden erklärt werden, und schliesst nur die titeltragenden Angehörigen sowohl des die Fehde auslösenden als auch des befehdeten Ordens ein. Kein Orden darf mehr als eine selbst ausgerufene Fehde zur selben Zeit führen, solange noch eine Fehde läuft darf der die Fehde auslösende Orden keine neue Fehde beginnen.
Der Fehdebrief
Um eine Fehde auszulösen ist es erforderlich, dass im Forumsbereich des königlichen Kammergerichtes ein förmlicher Fehdebrief veröffentlicht wird. Dieser muss mindestens zwei volle Tage vor Beginn der Fehdehandlungen veröffentlicht werden und muss, nebst Angabe von Gründen für die Fehde, einen genauen Zeitpunkt für den Beginn der Fehdehandlungen nennen. Die Fürsten behalten sich jederzeit vor Fehdehandlungen zu verbieten, wenn der veröffentlichte Fehdebrief nicht den gewünschten Ansprüchen genügt.
Durchführung
Die Fehde gestattet es den Beteiligten, Ordensmitglieder des jeweilen anderen Ordens zu bekämpfen, zu töten und ihr getragenes Inventar zu erbeuten. Die Beschädigung von Bauten eines anderen Ordens sowie Diebstahl bleiben strikte untersagt. Auch während einer laufenden Fehde behalten die Fairness-Regeln im Leitfaden zum bewaffneten Kampf ihre volle Gültigkeit und müssen jederzeit eingehalten werden.
Beendigung
Jede Fehde endet automatisch genau einen Monat nach dem Beginn der Fehdehandlungen, es sei denn, die Fehde wird bereits früher durch den die Fehde auslösenden Orden für beendet erklärt. In einem solchen Falle wird eine Beendigungsnotiz von Handen der Ordensleitung an den ursprünglichen Fehdebrief angefügt. Alle Kampfhandlungen im Rahmen der Fehde müssen dann binnen 24 Stunden eingestellt werden.
Hinweise
Im Falle von Verstössen gegen die genannten Vorgaben oder aus anderen wichtigen Gründen ist es den Fürsten jederzeit vorbehalten eine Fehde zu untersagen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Alle Regeln im Leitfaden zum bewaffneten Kampf behalten ihre volle Gültigkeit. Falls offizielle Bautätigkeiten oder andere Dinge dies erfordern, kann durch den obersten Lehnsherr jederzeit der Königsfrieden für eine oder mehrere von einer Fehde betroffene Person/en ausgerufen werden. Solcherlei geschützte Personen müssen von allen Fehdehandlungen ausgenommen werden und dürfen auch selbst keineswegs in eine laufende Fehde eingreifen. Alle geltenden Gesetze zu Fehden finden sich im Abschnitt VIII der Magna Charta.