Leitfaden zum Strassenbau: Unterschied zwischen den Versionen
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''Die Erstellung, der Erhalt und die stetige Verbesserung des königlichen Strassen- und Wegenetzes, von der Hauptstadt bis in die weitesten Winkel der Lande von Erianor - und darüber hinaus - ist eine bedeutende Aufgabe von höchster Wichtigkeit. Über die ausgebauten Strassen zwischen den festen Orten des Landes wird die königliche Ordnung und die erianorische Kultur verbreitet; Waren, Menschen - und mit ihnen Ideen - reisen entlang der steinernen Finger der Zivilisation und werden zum Antrieb des Fortschritts.'' | ''Die Erstellung, der Erhalt und die stetige Verbesserung des königlichen Strassen- und Wegenetzes, von der Hauptstadt bis in die weitesten Winkel der Lande von Erianor - und darüber hinaus - ist eine bedeutende Aufgabe von höchster Wichtigkeit. Über die ausgebauten Strassen zwischen den festen Orten des Landes wird die königliche Ordnung und die erianorische Kultur verbreitet; Waren, Menschen - und mit ihnen Ideen - reisen entlang der steinernen Finger der Zivilisation und werden zum Antrieb des Fortschritts.'' | ||
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Version vom 6. April 2020, 00:40 Uhr
Die Erstellung, der Erhalt und die stetige Verbesserung des königlichen Strassen- und Wegenetzes, von der Hauptstadt bis in die weitesten Winkel der Lande von Erianor - und darüber hinaus - ist eine bedeutende Aufgabe von höchster Wichtigkeit. Über die ausgebauten Strassen zwischen den festen Orten des Landes wird die königliche Ordnung und die erianorische Kultur verbreitet; Waren, Menschen - und mit ihnen Ideen - reisen entlang der steinernen Finger der Zivilisation und werden zum Antrieb des Fortschritts.
Der vorliegende Leitfaden dient allen Unternehmungen im Strassenbau als unentbehrliche Grundlage und zentrale Informationsquelle zu allen hierbei geltenden königlichen Vorgaben. Damit sich eine sinnvolle, effiziente und den optischen Ansprüchen genügende Strassenbautätigkeit entfalten kann, ist es erforderlich, dass sich alle Beteiligten an die nachfolgend zusammengefassten Eckpunkte halten. Im ersten Abschnitt des Leitfadens werden die vier grundlegenden Varianten unterschiedlicher Strassen/Pfade erläutert, die nachfolgenden Abschnitte dienen der Erläuterung unterschiedlicher baulicher Elemente/Aspekte, und was dabei zu berücksichtigen ist.
Strassentypen
Die Angabe zum Material aus denen die Strassen bestehen sind allgemeine Richtwerte, Abweichungen davon sind möglich wenn es die Bedingungen nahelegen.
Reichsstrassen bilden die Hauptverkehrswege zu Lande zwischen den Reichsstädten und den Markgrafschaften. Um Verkehr von Zug- und Reittieren, Karren und Fussgängern in beide Richtungen problemlos zu ermöglichen sind die Reichsstrassen besonders breit und verfügen über eine erhöhte Randbegrenzung. Für maximale Dauerhaftigkeit werden nur die belastbarsten zur Verfügung stehenden Materialien verwendet.
Hauptstrassen Hauptstrassen sind die gängigen Transportverbindungen im Königreich welche alle wichtigen Gebiete des Königreiches untereinander und mit dem Reichsstrassennetz verbinden. Um das Reisen und den Handel zu erleichtern müssen diese Strassen von gutem Belag und angemessener Breite sein.
Nebenstrassen Nebenstrassen ergänzen das Reichs- und Hauptstrassennetz indem sie Punkte von lokaler Bedeutung untereinander verbinden und wichtige Anschlüsse an abgelegenere Orte gewähren.
Pfade Pfade sind im allgemeinen nicht oder nur schwierig für Reit- und Nutztiere zu begehen, für Fussgänger hingegen können sie beträchtliche Abkürzungen darstellen, da Pfade aufgrund ihrer schmalen und unbefestigten Bauweise auch unwegsame Gebiete leicht queren können. Da Pfade nicht immer im besten Zustand sind kann das Beschreiten eines solchen schnell zu einer abenteuerlichen Unternehmung werden.
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Bauplanung
Für die Erstellung der Baupläne für die Reichs- und die Hauptstrassen sind die Kurfürsten und der König zuständig. Es sind nur Bautätigkeiten statthaft, die in Übereinstimmung mit den kurfürstlichen Plänen stehen. Der Bau von Nebenstrassen und Pfaden darf von den jeweiligen Gebietsverwaltern innerhalb ihrer Regionen eigenständig veranlasst werden, sobald der Verlauf der Reichs- und Hauptstrassen in der betroffenen Region festgelegt wurde.
Strassenverlauf
Strassen und Pfade müssen generell einem natürlich-gewundenen Verlauf folgen. Schnurgerade Abschnitte sind unnatürlich und unerwünscht. Höhenunterschiede sind erwünscht, Strassen und Pfade verlaufen aber entsprechend der Geländeform und weisen keine unnötigen Steigungen auf. Die auf Plänen eingezeichneten Vorgaben der Kurfürsten bezüglich des Strassenverlaufs müssen eingehalten werden.
Steigungen
Wo aufgrund des Terrains grössere Steigungen in der Strasse erforderlich werden wird darauf geachtet, dass diese Steigungen nach den Möglichkeiten möglichst sanft verlaufen. Verwendung von Treppen ist generell unerwünscht (Ausnahme: Pfade), Höhen werden nur mittels grosszügigen Halbblockschritten überwunden.
Brücken
Die Brückenbreite muss generell zur Strassenbreite passen. Dabei darf die begeh- und befahrbare Fläche der Brücke maximal 2 Blocks schmaler sein als die Strassenbreite zu beiden Seiten der Brücke. Keinesfalls darf sie breiter sein als die eigentliche Strasse. Brücken für Reichsstrassen sollen generell vorwiegend aus beständigen Materialien wie Stein, Ziegel und ähnlichem erbaut werden, reine Holzbrücken sind hier unerwünscht.
Unterführungen
Unterführungen/Tunnels sind generell nur selten zu errichten und nur an Orten, wo oberirdische Lösungen nicht zweckmässig sind. Unterirdische Durchgänge müssen eine durchgehende Mindesthöhe von 4 Blocks aufweisen (Ausnahme: Pfade) und dürfen maximal 2 Blocks schmaler sein als die Strasse zu beiden seiten des Durchganges, bei Nebenstrassen darf der Durchgang maximal 1 Block schmaler sein als die Strasse.
Strassenränder
Die Ränder entlang der Reichs- und Hauptstrassen dürfen keine Hindernisse beinhalten die über den Strassenverlauf ragen bis zu einer Höhe von mindestens 6 Blocks. Auf Gestaltungselemente die die Strasse optisch beengen ist im allgemeinen zu verzichten. So ist zB bei Bäumen und anderen hohen Elementen darauf zu achten, dass sie nicht zu nahe an die Strasse heranragen. Auch Nebenstrassen dürfen keine Hindernisse aufweisen, die bis über den Strassenverlauf ragen bis zu einer Höhe von mindestens 5 Blocks, die Seiten der Strassen können wo angemessen aber auch beengter gestaltet werden. Für Pfade gelten bezüglich der Ränder keine Vorgaben.