Grundstücke: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Bedingung:''' ''Tätigkeit in der Reichsverwaltung ab Stufe [[Freiherrin/Freiherr]]''<br/> <br/> | '''Bedingung:''' ''Tätigkeit in der Reichsverwaltung ab Stufe [[Freiherrin]]/[[Freiherr]]''<br/> <br/> | ||
'''Preis:''' <small>''Nur als Ehrung für den Erhalt der Adelsweihungen''</small> <br/> | '''Preis:''' <small>''Nur als Ehrung für den Erhalt der Adelsweihungen''</small> <br/> | ||
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Version vom 4. Mai 2022, 23:19 Uhr
Alle Lande unter Mirans segensreichem Lichte sind dem König und seinen Fürsten zu Eigen, Sie sind und bleiben für alle Zeit die obersten Gebieter über jeden Strauch und jeden Block im Königreiche. Damit das Land sich entwickle und erblühe verleihen König und Fürsten verschiedenste Gebiete und Grundstücke an ihre Untertanen, damit sie diese verbessern und nutzen können. Alle Bautätigkeiten müssen stets den Anforderungen des Hochadels und des Augurs genügen, sonst droht Verlust des betroffenen Grundstückes.
Wohngrundstücke
Alle regelmässigen Mitspieler/innen sollten mindestens ein privates Wohngrundstück besitzen. Dieses dient vornehmlich als persönliches Lager, als persönlicher Respawn-Punkt und als repräsentative Niederlassung des eigenen Charakters. Alle Mitspieler/innen können in jeder Stadt des Königreiches ein Wohngrundstück besitzen, aber nicht mehr als eines pro Stadt. Ausnahme hiervon bilden die Palazzi, welche in der Hauptstadt zusätzlich zu einem Bürgergrundstück besessen werden dürfen. Die Eigentumsrechte an privaten Wohngrundstücken erlöschen, sollte der/die Besitzer/in inaktiv werden. Landwirtschaft (inkl. Tierzucht) ist auf den untenstehenden Wohngrundstücken strikte untersagt!
Dorfgrundstück
Neu angekommene noch Unbekannte und alle anderen Mitspieler/innen die nicht bereits im Besitz eines grösseren Wohngrundstückes sind dürfen kostenlos eine eigene Hütte in einem der Dörfer beziehen. Beim Erwerb des ersten grösseren Wohngrundstückes muss dieses Anfängergrundstück geräumt und aufgegeben werden.
Grundfläche: 15x15 |
Bedingung: Kein anderes Wohngrundstück im eigenen Besitz. |
Stadtgrundstück
Mägden und Knechten denen es gelingt erste eigene Ersparnisse bei Seite zu schaffen öffnet sich durch den Erwerb eines eigenen Grundstückes in einer der Städte der weitere Weg des Aufstiegs ins Bürgertum. Ein allfälliges Dorfgrundstück muss bei Erwerb des ersten grösseren Grundstückes geräumt und aufgegeben werden. Erfolgreicher Wegzug aus dem Dorfe berechtigt zum Führen des Titels einer Beisassin/eines Beisassen.
Grundfläche: 15x20 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Mägde/Knechte angehörig. |
Bürgergrundstück
Jenen fleissigen und glücklichen die es vermögen sich die Rechte an einem Bürgergrundstück in einer der Reichsstädte zu erwerben winkt die Ehre und der Verdienst des Bürgertums. Diese grossen Grundstücke ermöglichen die Errichtung wahrhaft Ehrfurcht gebietender Residenzen, die vom Wohlstand und dem Selbstbewusstsein ihrer Bewohner künden.
Grundfläche: 20x30 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Beisassinen/Beisassen angehörig. |
Palazzo
Nur einigen wenigen der vorzüglichsten unter den Vornehmen wird sich die Chance bieten einen der köstlichen Palazzi innerhalb der Hauptstadt zu errichten und zu bewohnen. Diese Grundstücke von aussergewöhnlicher Grösse bilden eine gewaltige bauliche Herausforderung und können, auch dank ihrer zentralen Lage, wie kaum eine andere Niederlassung von Glanz und Wohlstand ihrer Bewohner zeugen.
Grundfläche: 30x40 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Patrizierinnen/Patrizier angehörig. |
Landsitz
Die Verfügung über einen Landsitz ist das Privileg des Adels. Die über ganz Erianor verteilten befestigten Landsitze bilden die Wohnstatt und Residenz der verschiedenen Adelsfamilien des Königreiches.
Grundfläche: variabel |
Bedingung: Tätigkeit in der Reichsverwaltung ab Stufe Freiherrin/Freiherr |
Gewerbliche Grundstücke
Ländliches Gewerbe
Grundfläche: 15x20 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Beisassinen/Beisassen angehörig. |
Reichsstadt-Gewerbe
Grundfläche: 10x7 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Zunftbürgerinnen/Zunftbürger angehörig. |
Hafenviertel-Gewerbe
Grundfläche: 10x7 |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Zunftbürgerinnen/Zunftbürger angehörig. |
Landwirtschaftliche Grundstücke
Fruchtbarer Acker
Grundfläche: variabel |
Bedingung: Mindestens dem Stand der Zunftbürgerinnen/Zunftbürger angehörig. |
Viehgehege
Ordensgrundstücke
Ordensunterkünfte
Ordensanwesen
Spezialgrundstücke
Allgemeine Hinweise
Für WohnGrundstücke kann nach vorläufiger Fertigstellung des Hausbaus ein Keller beantragt werden. Keller werden dann vergeben, wenn das Haus fertig gebaut ist und den Anforderungen an Stil und Detailgrad entspricht. Kontaktiere einen Adeligen per /hilfe sobald du meinst, dass dein Haus einen Keller verdient hat.