Ratgeber zur Namensfindung: Unterschied zwischen den Versionen
(Borgis üblicher Wahnsinn) |
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''Der Junkerstand ist der erste Adelsstand des Königreiches. Zum Werdegang wird es gehören sich einem der eingesessenen Adelshäuser von Erianor anzuschliessen. Ab der Stufe eines Freiherrens/einer Freiherrin vermögen Adelige manchmal gar ein eigenes [[Adelshaus]] zu begründen. Jedes dieser Adelshäuser verfügt über einen eigenen [[Stammsitz]] (Burg/Schloss). Die Angehörigen jedes Adelshauses tragen voller Stolz den Namen ihres Stammsitzes hinter ihrem Rufnamen. Der Name des Stammsitzes wird dadurch zugleich zu ihrem Familiennamen, resp. dem Namen ihres [[Adelshaus]]es. Sofern sie durch Dienst in einem Orden oder andersweitig einen Ehrennamen erhalten haben wird dieser natürlich beibehalten, der frühere Berufs-Zuname wird hingegen abgelegt. Da Junker noch keine abschließende Nobilitierung vorweisen, wird ihren Namen ein "Herr" resp. "Frau" vorangestellt | ''Der Junkerstand ist der erste Adelsstand des Königreiches. Zum Werdegang wird es gehören sich einem der eingesessenen Adelshäuser von Erianor anzuschliessen. Ab der Stufe eines Freiherrens/einer Freiherrin vermögen Adelige manchmal gar ein eigenes [[Adelshaus]] zu begründen. Jedes dieser Adelshäuser verfügt über einen eigenen [[Stammsitz]] (Burg/Schloss). Die Angehörigen jedes Adelshauses tragen voller Stolz den Namen ihres Stammsitzes hinter ihrem Rufnamen. Der Name des Stammsitzes wird dadurch zugleich zu ihrem Familiennamen, resp. dem Namen ihres [[Adelshaus]]es. Sofern sie durch Dienst in einem Orden oder andersweitig einen Ehrennamen erhalten haben wird dieser natürlich beibehalten, der frühere Berufs-Zuname wird hingegen abgelegt. Da Junker noch keine abschließende Nobilitierung vorweisen, wird ihren Namen ein einfaches "Herr" resp. "Frau" vorangestellt.'' | ||
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''Ab dem Freiherren-Stand ist eine Person ein vollwertiges Mitglied des Adels, mit allen einhergehenden Rechten und Pflichten. Zu diesen Rechten gehört das Tragen eines sogenannten '''Adelsprädikats''', also einer dem Stande entsprechenden Anrede. Diese wird im direkten Umgang des Volkes mit dem jeweiligen Adeligen verwendet, und ersetzt meist eine direkte Nennung des Eigennamens. Bei direkter Ansprache wird dabei für männliche und weibliche Adelige zugleich '''Euer''' verwendet, bei indirekter Ansprache entsprechend '''Seine''' bzw. '''Ihre''', | ''Ab dem Freiherren-Stand ist eine Person ein vollwertiges Mitglied des Adels, mit allen einhergehenden Rechten und Pflichten. Zu diesen Rechten gehört das Tragen eines sogenannten '''Adelsprädikats''', also einer dem Stande entsprechenden Anrede. Diese wird im direkten Umgang des Volkes mit dem jeweiligen Adeligen verwendet, und ersetzt meist eine direkte Nennung des Eigennamens. Bei direkter Ansprache wird dabei für männliche und weibliche Adelige zugleich '''Euer''' verwendet, bei indirekter Ansprache entsprechend '''Seine''' bzw. '''Ihre''', im Text oft als '''S./I.''' abgekürzt. Freiherren steht das Prädikat '''"Hochwohlgeboren"''' zu. | ||
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''Mit einer Grafschaft belehnte Adelige fügen den Namen ihres Lehens an ihren bisherigen Namen. Ihnen steht | ''Mit einer Grafschaft belehnte Adelige fügen den Namen ihres Lehens an ihren bisherigen Namen. Ihnen steht das Prädikat '''"Hochgeboren"''' zu.'' | ||
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''I. Hochgeboren, Abendlicht von Sternberg, Gräfin zu Eikenwinde'' <br/> | ''I. Hochgeboren, Andraste Abendlicht von Sternberg, Gräfin zu Eikenwinde'' <br/> | ||
''I. Hochgeboren, Sturmwind von Lärchenstein, Gräfin zu Wasserau'' <br/> | ''I. Hochgeboren, Trajana Sturmwind von Lärchenstein, Gräfin zu Wasserau'' <br/> | ||
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''S. Erlaucht, Bjorn Zornfaust von Wolfshorn, Landgraf zu Ostland, Graf zu Zandfurt'' <br/> | ''S. Erlaucht, Bjorn Zornfaust von Wolfshorn, Landgraf zu Ostland, Graf zu Zandfurt'' <br/> | ||
''I. Erlaucht, Abendlicht von Sternberg, Landgräfin zu Ostland'' <br/> | ''I. Erlaucht, Andraste Abendlicht von Sternberg, Landgräfin zu Ostland'' <br/> | ||
''I. Erlaucht, Trajana Sturmwind von Lärchenstein, Landgräfin zu Sommerwald'' <br/> | ''I. Erlaucht, Trajana Sturmwind von Lärchenstein, Landgräfin zu Sommerwald'' <br/> | ||
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''S. Durchlauchtigst, Erzherzog | ''S. Durchlauchtigst, Erzherzog Zornfaust von Wolfshorn zu Altmark, Graf zu Barndhagen'' <br/> | ||
''I. Durchlauchtigst, Erzherzogin | ''I. Durchlauchtigst, Erzherzogin Abendlicht von Sternberg zu Sommerwald'' <br/> | ||
''I. Durchlauchtigst, Erzherzogin | ''I. Durchlauchtigst, Erzherzogin Sturmwind von Lärchenstein zu Aretha'' <br/> | ||
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''S. Durchlaucht, des Reiches Kurfürst und Herzog | ''S. Durchlaucht, des Reiches Kurfürst und Herzog Zornfaust von Wolfshorn zu Altmark, Graf zu Barndhagen'' <br/> | ||
''I. Durchlaucht, des Reiches Kurfürstin und Herzogin | ''I. Durchlaucht, des Reiches Kurfürstin und Herzogin Abendlicht von Sternberg zu Sommerwald'' <br/> | ||
''I. Durchlauchtigst, des Reiches Kurfürstin und Erzherzogin | ''I. Durchlauchtigst, des Reiches Kurfürstin und Erzherzogin Sturmwind von Lärchenstein zu Aretha'' <br/> | ||
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''Wer | ''Wer in den Genuss kommt, vor dem König vorsprechen oder über ihn schreiben zu dürfen, sollte sich auch bewusst sein, wie der Regent des Königreiches Erianor korrekt zu betiteln ist.'' | ||
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<center><font size="4">'''''Seine Majestät'', des Reiches Kurfürst und König Ranulf der Erste Drachenblut, genannt der Barmherzige | <center><font size="4">'''''Seine Majestät'', des Reiches Kurfürst und König Ranulf der Erste Drachenblut von Wane zu Greifsund, genannt der Barmherzige, gesalbter Regent Erianors.'''</font size></center> | ||
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Version vom 30. Mai 2022, 20:18 Uhr
Einleitung |
Magd/Knecht
Der "Nachname" einer Magd/ eines Knechtes besteht aus dem Namen des Dorfes in dem sie/er wohnt in Verbindung mit der Präposition aus. So würde beispielsweise die in Blumfeld wohnhafte Magd Trajana in offiziellen Belangen Trajana aus Blumfeld genannt. Wichtig ist hierbei explizit die Präposition "aus" zu verwenden, "von" und "zu" beziehen sich auf Landbesitz und kommen nur beim Adel zur Anwendung.
Bjorn aus Eikstedt |
Beisassin/Beisasse & Bürgerin/Bürger
Gemäss dem selben Prinzip werden die meisten Personen mit Aufstieg zur Beisassin/ zum Beisassen ihrem Vornamen den Namen ihres neuen Wohnortes beifügen, in Verbindung mit der Präposition "aus". So wird aus Beisassin Trajana wenn sie in Wasserau ein neues Haus bezieht Trajana aus Wasserau, aus Bürger Bjorn mit Haus in Elyria Bjorn aus Elyria. Es besteht aber auch explizit die Möglichkeit den als Magd/Knecht gewohnten Nachnamen zu behalten und weiterhin den Namen des ersten Wohnortes im Namen zu führen, wie zuvor als Magd/Knecht.
Bjorn aus Elyria |
Zunftbürger/in & Patrizier/in
Wer Meister/in eines Handwerkes geworden ist und in den Kreisen des Grossbürgertums verkehrt wird in diesem städtischen Umfeld normalerweise einen neuen Nachnamen annehmen, der die beruflichen Fähigkeiten der/des Namensträger/in bezeichnet. Hierbei wird aber die exakte Berufsbezeichnung nicht notwendigerweise eins zu eins übernommen, es können ebenso andere sprachliche Varianten zum Zuge kommen, welche die Eigenart des eigenen Berufes versinnbildlichen. Hierbei sind also individuelle Variationen möglich. Dieser neue Nachname wird direkt dem Vornamen angehängt. Nur wenn eine noch präzisere Benennung notwendig wird in Angelegenheiten des Reiches wird dem Vornamen und dem neuen Nachnamen wiederum der Hauptwohnsitz angefügt. So könnte zB aus Schneiderin Trajana Trajana Schneidter aus Keldorn werden.
Bjorn Plattner aus Repugnaria |
Ordensangehörige
Jene Patrizier/innen die den Orden dienen tragen ihre Berufsnamen weiterhin. In den meisten Fällen werden Ordensangehörige ihren Hauptwohnsitz aber in das jeweilige Ordensstammland verlegen, wodurch sich der letzte Namensteil ändert. So würde sich Trajana Schneidter nun möglicherweise Trajana Schneidter aus Schwarzberge nennen.
Bjorn Plattner aus Whaalthaan |
Ordensleiter/innen
Die Ordensleiter/innen und deren Stellvertreter/innen auf der zweithöchsten Ordensstufe gelangen durch ihre Verdienste mit der Zeit in den Besitz eines Ehren-Namens, der den bisherigen Berufs-Zunamen ersetzt. Dieser Name sollte sich durch eine besondere charakterliche Eigenschaft, besondere Fähigkeiten/Verdienste oder ähnlichem der jeweiligen Person erklären/herleiten lassen, in weitestem Sinne einen Zusammenhang haben mit der Person die den Namen trägt. Die Angehörigen der höchsten und zweithöchsten Ordensstufen dürfen sich einen Wahlnamen aussuchen oder sich diesen von ihrer Gemeinschaft geben lassen. In seltenen Fällen werden durch den hohen Adel auch Wahlnamen an Ordensangehörige von tieferem Stande vergeben, wenn ihr herausragendes Verdienst dies rechtfertigt. Da diese Wahl-Namen sehr individuell sind ist es künftig nicht mehr notwendig die Herkunft mit im Namen zu führen, wird aber bisweilen dennoch weiterhin beibehalten. So könnte aus Trajana Schneidter nun neu Trajana Sturmwind aus Schwarzberge werden.
Bjorn Zornfaust aus Whaalthaan |
Junkerinnen/Junker
Der Junkerstand ist der erste Adelsstand des Königreiches. Zum Werdegang wird es gehören sich einem der eingesessenen Adelshäuser von Erianor anzuschliessen. Ab der Stufe eines Freiherrens/einer Freiherrin vermögen Adelige manchmal gar ein eigenes Adelshaus zu begründen. Jedes dieser Adelshäuser verfügt über einen eigenen Stammsitz (Burg/Schloss). Die Angehörigen jedes Adelshauses tragen voller Stolz den Namen ihres Stammsitzes hinter ihrem Rufnamen. Der Name des Stammsitzes wird dadurch zugleich zu ihrem Familiennamen, resp. dem Namen ihres Adelshauses. Sofern sie durch Dienst in einem Orden oder andersweitig einen Ehrennamen erhalten haben wird dieser natürlich beibehalten, der frühere Berufs-Zuname wird hingegen abgelegt. Da Junker noch keine abschließende Nobilitierung vorweisen, wird ihren Namen ein einfaches "Herr" resp. "Frau" vorangestellt.
Herr Bjorn Zornfaust von Wolfshorn |
Freiherrinnen/Freiherren
Ab dem Freiherren-Stand ist eine Person ein vollwertiges Mitglied des Adels, mit allen einhergehenden Rechten und Pflichten. Zu diesen Rechten gehört das Tragen eines sogenannten Adelsprädikats, also einer dem Stande entsprechenden Anrede. Diese wird im direkten Umgang des Volkes mit dem jeweiligen Adeligen verwendet, und ersetzt meist eine direkte Nennung des Eigennamens. Bei direkter Ansprache wird dabei für männliche und weibliche Adelige zugleich Euer verwendet, bei indirekter Ansprache entsprechend Seine bzw. Ihre, im Text oft als S./I. abgekürzt. Freiherren steht das Prädikat "Hochwohlgeboren" zu.
Seine Hochwohlgeboren, Bjorn Zornfaust Freiherr von Wolfshorn |
Gräfinnen/Grafen
Mit einer Grafschaft belehnte Adelige fügen den Namen ihres Lehens an ihren bisherigen Namen. Ihnen steht das Prädikat "Hochgeboren" zu.
S. Hochgeboren, Bjorn Zornfaust von Wolfshorn, Graf zu Rothberge |
Landgräfinnen/Landgrafen
Die höchstenrangigen Vertreter des Niederen Adels führen ebenfalls ihre Belehnung mit im Namen. Falls sie im Zuge ihrer Tätigkeiten weiterhin eine Grafschaft verwalten, wird dies in ihrem Titel geführt. Ihnen steht das Prädikat "Erlaucht" zu.
S. Erlaucht, Bjorn Zornfaust von Wolfshorn, Landgraf zu Ostland, Graf zu Zandfurt |
Herzoginnen/Herzöge
Die Struktur der Adelsnamen verändert sich auf der Stufe des Hohen Adels ein wenig. Die Herzöge fügen ihren Namen, wie die Landgrafen, den Namen eines Herzogtums hinzu, führen ihren Titel aber vor ihren übrigen Namen, der ursprüngliche Vorname wird oft nicht mehr genannt. Auch Hochadelige können dabei eine bisherige Grafschaft weiterhin im Namen mitführen. Den Herzögen gebührt das Prädikat "Durchlaucht".
S. Durchlaucht, Herzog Zornfaust von Wolfshorn zu Ostland, Graf zu Zandfurt |
Erzherzoginnen/Erzherzöge
Den höchsten Adeligen des Reiches gebührt die Ehrenanrede "Durchlauchtigst", ansonsten setzt sich ihr Name auf die selbe Weise zusammen wie jene der Herzoginnen/Herzöge.
S. Durchlauchtigst, Erzherzog Zornfaust von Wolfshorn zu Altmark, Graf zu Barndhagen |
Die Kurwürde
Wer der Verwalter eines der Fünf Herzogtümern Erianors ist, darf seine Familie nicht nur zu den Fünf Hohen Häusern des Reiches zählen, sondern trägt aufgrund seiner umfassenden Macht im Reich die sog. Kurwürde, mit welcher das unvergleichliche Recht verbunden ist, bei der Königswahl einerseits seine Stimme abzugeben, und andererseits selber zur Wahl zu stehen. Daher führen die fünf Individuuen, die im Besitz dieser Kurwürde sind, in ihrem vollen Adelstitel hinter dem Prädikat den entsprechenden Zusatz: "Des Reiches Kurfürst".
S. Durchlaucht, des Reiches Kurfürst und Herzog Zornfaust von Wolfshorn zu Altmark, Graf zu Barndhagen |
König
Wer in den Genuss kommt, vor dem König vorsprechen oder über ihn schreiben zu dürfen, sollte sich auch bewusst sein, wie der Regent des Königreiches Erianor korrekt zu betiteln ist.
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