Landgräfin/Landgraf
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Landgräfin/Landgraf
Landgräfinnen & Landgrafen sind die höchstrangigsten Vertreter des Landadels. Im Namen des Hochadels beaufsichtigen, kontrollieren und lenken sie die Tätigkeiten in den einzelnen Grafschaften ihres Herzogtumes und in ihrer Reichsstadt. Nebst ihrer Aufsichtsfunktion über die einzelnen Grafen innerhalb des Herzogtumes sind sie insbesondere mit der Schaffung der grafschaftsübergreifenden Strukturen befasst und sorgen für sinnvolle Koordination, Verbindung und Kooperation zwischen den Grafschaften resp. deren Grafen und ansässigen Adelsfamilien.
Landgrafen-Lexikon
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