Äbtissin/Abt
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Der Abt/ die Äbtissin ist einer der höheren Ränge. Dem Rang ist die Verwaltung des Klosters vorbehalten und gilt deshalb als wichtigstes Amt im Kloster inne. Der Ausbau des Klosters und die Vergabe der Räumlichkeiten sind somit wichtige Aufgabenbereiche. Der Abt ist somit direkt der Hoch-Inquisitorin/ dem Hoch-Inquisitor unterstellt.