Junkerin/Junker: Unterschied zwischen den Versionen
Ranulf (Diskussion | Beiträge) K |
K |
||
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
<center>'''Junkerin | Junker'''</center> | <center>'''Junkerin | Junker'''</center> | ||
</div> | </div> | ||
<br/><center>'''Junkerinnen & Junker | <br/><center>'''Junkerinnen & Junker sind an vierter Stelle im Niederen Adel, und fungieren als Anwärter auf höhere Posten.'''</center><br/> | ||
</td> | </td> | ||
<tr style="background-color: #FFFFCC"> | <tr style="background-color: #FFFFCC"> | ||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
<td rowspan="4" width="50%" style="border:1px solid #8898bf" valign="top"> | <td rowspan="4" width="50%" style="border:1px solid #8898bf" valign="top"> | ||
<div style="background:#FFFF99; border-bottom: 1px solid #8898bf; magrin: 1px; padding: 2px; font-size: 120%;"> | <div style="background:#FFFF99; border-bottom: 1px solid #8898bf; magrin: 1px; padding: 2px; font-size: 120%;"> | ||
<center>''' | <center>'''Aufstieg'''</center> | ||
</div> | </div> | ||
<br/> | <br/> | ||
<center>'' | <center>''Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Aufnahme-Zusicherung durch das Oberhaupt einer der bestehenden [[Adelsfamilien]] unerlässlich. Jede/r Adelige '''muss''' einer Familie angehören, deren Namen sie/er fortan trägt.'' | ||
<br/> | <br/> | ||
'' | ''Junkerinnen und Junker, welche durch ihren Einsatz und ihre Befähigung erhöhtes Vertrauen & Ehre erlangt haben, können im Willen des Hochadels in den erhabenen [[Freiherren]]-Stand befördert werden.'' </center></div><br/> <br/> | ||
<tr style="background-color: #FFFFCC"> | <tr style="background-color: #FFFFCC"> | ||
Zeile 50: | Zeile 50: | ||
</table> | </table> | ||
<br/> | <br/> <br/> | ||
<table width="60%" align="center"> | |||
<tr style="background-color: #FFFFCC"> | |||
<td style="border:1px solid #8A0808" valign="top"> | |||
<center><big>'''''Vom Junker-Stand'''''</big><br/> | |||
<small>''Junkerinnen und Junker sind die Anwärter auf den Adelsstand des Königreichs. Zwar sind sie bereit nobilitiert, und somit aus der Masse des Volkes emporgehoben, sind allerdings noch immer nicht vollständig frei. Erhobene aus dem Volk sowie in den Adel Geborene beginnen auf diesem Stand, und müssen sich ihre "Vollmündigkeit" in den Augen des Hochadels erst verdienen.''</small> <br/> <br/> | |||
<small>''Junkerinnen und Junkern gebührt in der Anrede das Prädikat '''"Herr"''' bzw. '''"Frau"'''.''</small> <br/> | |||
<small>''In den Adel geborene Personen haben mit einzuholender Erlaubnis des Hochadels das Recht auf das Prädikat '''"Hochwohlgeboren"''' (Dazu mehr unter [[Freiherrin/Freiherr]])'''.''</small> </center> <br/> | |||
</table> | |||
<br/> <br/> | |||
==Junker-Journal== | ==Junker-Journal== | ||
Zeile 187: | Zeile 198: | ||
<td style="border:1px solid #8A0808" valign="top"> | <td style="border:1px solid #8A0808" valign="top"> | ||
<br/> | <br/> | ||
* '''Dorfgrundstücke''' ''werden kostenlos nach erfolgter Einweisung ( | * '''Dorfgrundstücke''' ''werden kostenlos nach erfolgter Einweisung (jj1) an Neuankömmlinge vergeben (Oder an vormals inaktive ehemalige Mitspieler, die kein anderes Grundstück mehr besitzen). Neuankömmlinge ("[[Unbekannte]]") erhalten durch den Bezug eines Dorfgrundstückes den neuen Titel [[Magd]]/[[Knecht]], welcher direkt nach erfolgreicher Zuweisung des Grundstückes mit dem folgenden Befehl vergeben wird:'' | ||
<br/> | <br/> | ||
<center>'''/rang''' ''[spielername]'' '''knecht'''</center> | <center>'''/rang''' ''[spielername]'' '''knecht'''</center> | ||
Zeile 210: | Zeile 221: | ||
<br/> | <br/> | ||
''Freie Grundstücke sollten i.d.R. erkennbar sein, da unbebaut und mit einem "Frei"-Schild versehen. Dennoch wird vor der Vergabe mit dem Befehl / | ''Freie Grundstücke sollten i.d.R. erkennbar sein, da unbebaut und mit einem "Frei"-Schild versehen. Dennoch wird vor der Vergabe mit dem Befehl /gs info die Verfügbarkeit des Grundstückes überprüft. Dieser Befehl zeigt alle verfügbaren Informationen über das Grundstück an, auf dem man sich gerade befindet. Die Vergabe des Grundstückes erfolgt mit dem Befehl /gs setzen. Um weitere Personen auf einem Grundstück hinzuzufügen, wird der Befehl /gs mitglied [spielername] verwendet (Aufenthalt innerhalb des Grundstückes erforderlich). Dieser Befehl kann auch vom Besitzer des Grundstückes ausgeführt werden.'' | ||
<br/> <br/> | <br/> <br/> | ||
* '''/ | * '''/gs info''' <br/> | ||
* '''/ | * '''/gs setzen''' ''[spielername]'' <br/> | ||
* '''/ | * '''/gs mitglied''' ''[spielername]'' <br/> | ||
<br/> | <br/> | ||
</table> | </table> | ||
{{footer}} | {{footer}} |
Aktuelle Version vom 18. Mai 2022, 00:55 Uhr
|
||
Neuankömmlinge einweisen |
| |
Junkerinnen & Junker vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (jj2)
| ||
Kontrollieren der Abbaugebiete | ||
Mitspieler/innen beraten |
Junkerinnen und Junker sind die Anwärter auf den Adelsstand des Königreichs. Zwar sind sie bereit nobilitiert, und somit aus der Masse des Volkes emporgehoben, sind allerdings noch immer nicht vollständig frei. Erhobene aus dem Volk sowie in den Adel Geborene beginnen auf diesem Stand, und müssen sich ihre "Vollmündigkeit" in den Augen des Hochadels erst verdienen. |
Junker-Journal
Die im vorliegenden Junker-Journal enthaltenen Weisungen und Informationen befassen sich speziell mit den Aufgaben eines Junkers, sind aber für alle Ränge des Adels verbindlich soweit sie sich auf deren Tätigkeiten auswirken. Du hast dein Interesse bekundet und wurdest für würdig befunden, dich im Adelsstand des Königreiches Erianor bewähren zu dürfen. Glückwünsch. Ab sofort und für alle weitere Zeit während derer du zum Adel gehörst, sei es als Junkerin/Junker oder höher, musst du dir stets dem allerersten Grundsatz deines Standes bewusst sein:
Wer sich mit Fug und Recht zum ehrenwerten Adel des Königreiches zählt, übernimmt Verantwortung für Mitspieler und Ländereien in allen Äusserungen und allen Handlungen. |
Insignien und unverzichtbare Instrumente der Tätigkeitsbereiche aller Adeligen des Landes:
|
|
|
ff1 Neuankömmlinge einweisen
In der ersten Begegnung geht es vorallem darum, der/dem neuen Mitspieler/in einen anschaulichen ersten Eindruck des Funktionierens unseres Königreiches zu vermitteln und ihr/ihm einige wichtige Informationen für ein erfolgreiches Mitspielen weiterzugeben, sowie ihr/ihm ein erstes eigenes Dorfgrundstück zu übertragen (Die Details der Grundstücksvergabe werden im nächsten Kapitel der Junker-Journal behandelt).
|
|
Im Laufe der ersten Begegnung, sofern die/der neue Mitspieler/in kooperativ und interessiert ist, begebt ihr euch von der Anlegestelle des Schiffes via den Marktplatz der Reichsstadt zu einem der lokalen Dörfer, wo freie Grundstücke sind. Wenn das Grundstück vergeben wurde, wird immer auch direkt der Rang der/des Unbekannten auf Magd/Knecht geändert per /rang [spielername] knecht. Auf dem Weg ins Dorf, oder auch nach Vergabe des Grundstückes, sollten die Eigenschaften und Positionen der für den Anfang wichtigsten Einrichtungen gezeigt werden:
1. Die Baumschule des Dorfes -> In den Baumschulen der Dörfer wachsen nur Birke und Eiche.
2. Der Mineneingang beim Dorf -> Eingang/NPC zeigen
3. Das eigene Grundstück -> Mitbewohnerrechte kann jede/r selbst vergeben (und wieder aufheben) per /freund [spielername]
|
Während der ganzen Einweisung seid ihr natürlich stets offen für Fragen und beantwortet diese nach bestem Wissen, ehe jedoch die Verabschiedung erfolgt, wird der/dem neuen Mitspieler/in noch einmal ausdrücklich die Gelegenheit geboten, allfällige Fragen zu stellen. Abschliessender Hinweis darauf, dass im Wiki sehr viele wichtige Informationen zu Regeln, Organisation und Rollenspiel zu finden sind, stöbern lohnt sich!
Obschon es sicherlich in ihrem Interesse läge, sind neue Mitspieler/innen nicht verpflichtet an der Einweisung teilzunehmen, daher ist es grundsätzlich gestattet, die Einweisung abzubrechen oder gar nicht daran teilzunehmen. Sofern keine Regelbrüche begangen wurden/werden, sind Personen, die sich der Einweisung entziehen oder diese ignorieren unbehelligt zu belassen! Diesen Personen steht es offen, sich zu einem späteren Zeitpunkt per /hilfe zu melden, um doch noch in den Genuss einer Einweisung und eines eigenen Grundstückes zu kommen.
|
ff2 Grundstücke vergeben/verkaufen
|
Freie Grundstücke sollten i.d.R. erkennbar sein, da unbebaut und mit einem "Frei"-Schild versehen. Dennoch wird vor der Vergabe mit dem Befehl /gs info die Verfügbarkeit des Grundstückes überprüft. Dieser Befehl zeigt alle verfügbaren Informationen über das Grundstück an, auf dem man sich gerade befindet. Die Vergabe des Grundstückes erfolgt mit dem Befehl /gs setzen. Um weitere Personen auf einem Grundstück hinzuzufügen, wird der Befehl /gs mitglied [spielername] verwendet (Aufenthalt innerhalb des Grundstückes erforderlich). Dieser Befehl kann auch vom Besitzer des Grundstückes ausgeführt werden.
|