Freiherrin/Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen
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''Ist ein Spieler mindestens einen Monat ohne eine gültige Abmeldung im Forum offline, so gilt der Spieler als inaktiv und das Grundstück darf abgerissen werden. Wahre den Überblick über das Urlaubsforum resp. überprüfe ggf zuerst, ob eine Abmeldung der/des betroffenen Spieler*in besteht, ehe abgerissen wird. Der gesamte Grundstücksinhalt (inkl. Keller falls vorhanden) wird '''entfernt''', der Keller wird '''verfüllt'''. Hierbei dürfen geeignete Helfer*innen aus der Gemeinde hinzugezogen werden. Die beim Abriss anfallenden Waren gelangen in den Besitz der ausführenden Adelsperson ab Stufe | ''Ist ein Spieler mindestens einen Monat ohne eine gültige Abmeldung im Forum offline, so gilt der Spieler als inaktiv und das Grundstück darf abgerissen werden. Wahre den Überblick über das Urlaubsforum resp. überprüfe ggf zuerst, ob eine Abmeldung der/des betroffenen Spieler*in besteht, ehe abgerissen wird. Der gesamte Grundstücksinhalt (inkl. Keller falls vorhanden) wird '''entfernt''', der Keller wird '''verfüllt'''. Hierbei dürfen geeignete Helfer*innen aus der Gemeinde hinzugezogen werden. Die beim Abriss anfallenden Waren gelangen in den Besitz der ausführenden Adelsperson ab Stufe Freiherr, welche diese wiederum ganz oder teilweise zur Entlohnung der Abrisshelfer verwenden darf. Allfällige Restmaterialien werden in das Zwischenlager des jeweiligen Dorfes oder direkt ins Stadtlager der Reichsstadt gebracht.'' | ||
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Version vom 4. Mai 2022, 22:49 Uhr
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Freiherrinnen & Freiherren kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (bb1)
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Kellerrechte vergeben | ||
Neuankömmlinge einweisen |
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Freiherrinnen & Freiherren vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (ff2)
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Kontrollieren der Abbaugebiete | ||
Mitspieler/innen beraten |
Buch der Freiherren
bb1 Dörfer kontrollieren
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