Herzogin/Herzog: Unterschied zwischen den Versionen
K |
K |
||
Zeile 91: | Zeile 91: | ||
<td style="border:1px solid #8A0808" valign="top"> | <td style="border:1px solid #8A0808" valign="top"> | ||
<center><big>'''''Vom Herzogs-Stand'''''</big><br/> | <center><big>'''''Vom Herzogs-Stand'''''</big><br/> | ||
<small>'' | <small>''In der von Irnah von Wane mediatisierten '''Große Goldene Bulle zum Königstum''', auch '''Königsbulle''' genannt, wurde festgelegt, was die Natur des Herzogs-Standes ist: als unmittelbare Landesherren der Territorien Erianors steht den Herzögen als mächtigsten Personen des Königreichs die sogenannte '''Kurwürde''' zu. Diese Kurwürde umfasst das Recht, im Kurkollegium den König zu wählen und selber zur Wahl zu stehen.''<br/> | ||
''Aufgrund ihrer sogenannten '''Reichsunmittelbarkeit''' zum König bilden die Herzöge des Reiches den sogenannten '''Hohen Adel''', dem alle anderen Adeligen als '''Niederer Adel''' untergeben sind. Auch wenn die | ''Aufgrund ihrer sogenannten '''Reichsunmittelbarkeit''' zum König bilden die Herzöge des Reiches den sogenannten '''Hohen Adel''', dem alle anderen Adeligen als '''Niederer Adel''' untergeben sind. Auch wenn die Herzöge Erianors bislang den ursprünglichen Herrschergeschlechtern der Stammeszeit entstammen, ist eine potenzielle Neuvergabe der Landesherrschaft und Kurwürde in der '''Königsbulle''' durchaus mit eingeplant.''</small> <br/> <br/> | ||
<small>''Herzoginnen und Herzogen gebührt in der Anrede das Prädikat '''"Durchlaucht"''':''</small> <br/> | <small>''Herzoginnen und Herzogen gebührt in der Anrede das Prädikat '''"Durchlaucht"''':''</small> <br/> | ||
<small>''Direkte Anrede: '''"Euer Durchlaucht"''',''</small> <br/> <small>''Indirekte Anrede: '''"Seine Durchlaucht" (M)''' bzw. '''"Ihre Durchlaucht"(W)'''.''</small> </center> <br/> | <small>''Direkte Anrede: '''"Euer Durchlaucht"''',''</small> <br/> <small>''Indirekte Anrede: '''"Seine Durchlaucht" (M)''' bzw. '''"Ihre Durchlaucht"(W)'''.''</small> </center> <br/> |
Version vom 21. Mai 2022, 15:08 Uhr
|
||
Herzoginnen & Herzöge besitzen und verwalten eines der fünf Herzogtümer des Königreichs, mit dazugehöriger Reichsstadt. (ll1)
|
| |
Herzoginnen & Herzöge verwalten optional noch eine Grafschaft, oft jene innerhalb ihres Herzogtums, in der sich ihr Familiensitz befindet. (gg1)
| ||
Herzoginnen & Herzöge kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (ff1)
| ||
Kellerrechte vergeben | ||
Herzoginnen & Herzöge sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten. (jj1)
|
||
Herzoginnen & Herzöge vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (jj2)
| ||
Kontrollieren der Abbaugebiete | ||
Mitspieler/innen beraten |
In der von Irnah von Wane mediatisierten Große Goldene Bulle zum Königstum, auch Königsbulle genannt, wurde festgelegt, was die Natur des Herzogs-Standes ist: als unmittelbare Landesherren der Territorien Erianors steht den Herzögen als mächtigsten Personen des Königreichs die sogenannte Kurwürde zu. Diese Kurwürde umfasst das Recht, im Kurkollegium den König zu wählen und selber zur Wahl zu stehen. Indirekte Anrede: "Seine Durchlaucht" (M) bzw. "Ihre Durchlaucht"(W). |
Herzogen-Handbuch
hh1
... hat hier jemand das Landgrafen-Lexikon plagiarisiert? Oder ist das L-L ein Plagiat des Herzogen-Handbuchs?