Kontrollen in den verschiedenen Dörfern sind fortlaufend durchzuführen, insbesondere aber dann, wenn Knappheit an freien Dorf-Grundstücken droht. Ziel der Kontrollen ist die Identifizierung und Entfernung von sog. "inaktiven Grundstücken", deren Besitzer ohne Abmeldung im Urlaubsforum länger als einen Monat nicht im Königreich anwesend waren. Nur wenn dies gemacht wird, ist ein entspanntes Einweisen neu-eintreffender Mitspieler*innen möglich. Folgendes Vorgehen ist bei der Identifizierung von inaktiven Grundstücken anzuwenden:
Per Rechtsklick mit der Goldspitzhacke auf einen Block innerhalb des zu prüfenden Grundstückes oder per /rg info-Befehl wird der Name des Grundstückes angezeigt. mit /rg info [grundstückname] werden alle relevanten Informationen zum ausgewählten Grundstück angezeigt. Überprüfen der Aktivität der/des Besitzer*in per /seen [username].
Ist ein Spieler mindestens einen Monat ohne eine gültige Abmeldung im Forum offline, so gilt der Spieler als inaktiv und das Grundstück darf abgerissen werden. Wahre den Überblick über das Urlaubsforum resp. überprüfe ggf zuerst, ob eine Abmeldung der/des betroffenen Spieler*in besteht, ehe abgerissen wird. Der gesamte Grundstücksinhalt (inkl. Keller falls vorhanden) wird entfernt, der Keller wird verfüllt. Hierbei dürfen geeignete Helfer*innen aus der Gemeinde hinzugezogen werden. Die beim Abriss anfallenden Waren gelangen in den Besitz der ausführenden Adelsperson ab Stufe Freiherr, welche diese wiederum ganz oder teilweise zur Entlohnung der Abrisshelfer verwenden darf. Allfällige Restmaterialien werden in das Zwischenlager des jeweiligen Dorfes oder direkt ins Stadtlager der Reichsstadt gebracht.
Inaktive Grundstücke werden auf keinen Fall einfach nur "geplündert", sondern in jedem Fall vollständig und ordnungsgemäss bereinigt!
Wenn Abriss des Hauses und Verfüllung des Kellers abgeschlossen sind wird das Grundstück bereinigt: (Provisorische Inhalte folgen!) Der Keller muss zuerst gelöscht werden durch Benutzung von /gs keller, anschliessend wird das Grundstück freigegeben per /gs bereinigen. (Ende provisorischer Inhalt)
Es ist wünschenswert ein "Frei"-Schild auf dem neuerlich freien Grundstück zu hinterlassen.
|