Landgräfin/Landgraf
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Landgräfinnen & Landgrafen verwalten ein spezifisches Herzogtum, mit dem sie vom König belehnt werden, mit dazugehöriger Reichsstadt. (ll1)
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Landgräfinnen & Landgrafen verwalten optional weiterhin ihre ehemalige Grafschaft. (gg1)
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Landgräfinnen & Landgrafen kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (ff1)
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Kellerrechte vergeben | ||
Neuankömmlinge einweisen |
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Gräfinnen und Grafen vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (jj2)
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Kontrollieren der Abbaugebiete | ||
Mitspieler/innen beraten |
Als Verwalter eines Herzogtums und somit der Aufsicht über die Gräfinnen und Grafen des selbigen ist die Macht und die Bedeutung der Landgräfinnen und Landgrafen exponentiell gewachsen. Durch die einhergehende Kurwürde gehören Landgräfinnen und Landgrafen trotz ihres Status als "Landadel" zu den mächtigsten Personen im ganzen Reich. Indirekte Anrede: "Seine Durchlaucht" (M) bzw. "Ihre Durchlaucht"(W). |
Landgrafen-Lexikon
ll1