Landgräfin/Landgraf
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Landgräfinnen & Landgrafen verwalten als Statthalter für einen Hochadeligen ein spezifisches Herzogtum mit dazugehöriger Reichsstadt. (ll1)
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Landgräfinnen & Landgrafen verwalten optional weiterhin ihre ehemalige Grafschaft, wenn vorhanden. (gg1)
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Landgräfinnen & Landgrafen kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (ff1)
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Kellerrechte vergeben | ||
Neuankömmlinge einweisen |
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Gräfinnen und Grafen vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (jj2)
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Kontrollieren der Abbaugebiete | ||
Mitspieler/innen beraten |
Als stellvertretende Verwalter eines Herzogtums und somit als Aufseher über die Gräfinnen und Grafen des selbigen wird den Landgräfinnen und Landgrafen höchstes Vertrauen von ihrem Lehensherren zuteil. Auch wenn Landgräfinnen und Landgrafen noch immer einem Hochadeligen dienen, und somit formal dem Niederen Adel angehören, ist ihre Machtfülle und ihr Prestige unvergleichbar mit dem der darunterliegenden Grafen. Indirekte Anrede: "Seine Erlaucht" (M) bzw. "Ihre Erlaucht"(W). |
Landgrafen-Lexikon
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